Παρασκευή 24 Φεβρουαρίου 2017

Erbschaftssteuer

Die anfallende Erbschaftssteuer in Griechenland haengt von dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erbe und wird wie folgt besteuert:
1) Fuer Erben der ersten Kategorie, hierzu zaehlt der verbliebene Ehegatte, die Eltern des Verstorbenen und dessen Kinder und Enkelkinder, gilt eine Freigrenze bis zu 150.000 Euro.
2) Fuer Erben der zweiten Kategorie, sprich Urenkel, Grosselter, die Geschwister, Tanten und Onkel, Stiefvaeter, Halbgeschwister, Swiegereltern und Swiegervaeter des Verstorbenen, gilt ein Freibetrag bis 30.000 Euro und zu letzt,
3) fuer alle anderen Erben faellt ab 6.000 Euro Erbschaftssteuer an.
Oben genannter Freibetraeg betreffend ausschliesslich die Kinder, gilt auch fuer die elterliche Zuwendung. Also in Faellen wo der Zuwendende Elternteil bereits zu Lebzeiten sein Vermoegen auf seine Kinder uebetragen moechte. Ueberlaesst er jedoch Geld, so fallen hier Steuern i Hv 10 % des geschenkten Geldes an.