Τετάρτη 29 Αυγούστου 2018

Mütterrente 2019





Nach der am gestrigen Abend , 28.08.2018, erzielten Einigung der Koalitionspartner SPD und Union um das Rentenpaket 2019, wird ab 2019 die Mütterrente 2 eingeführt, die für jedes Kind das vor 1992 geboren wurde einen weiteren halben Entgeltpunkt für den Versicherungsverlauf vorsieht und 6 Monate mehr als Wartezeit pro Kind anrgerechnet wird.

Bis jetzt könnten ältere Mütter deren Kinder vor 1992 geboren wurden erst ab 3 Kinder eine Mütterrente beanspruchen, da für jedes einzelne Kind 2 Jahre als Wartezeit (Entgeltpunkte) angerechnet wurden und demnach nur mit 3 Kindern die Mindestwartezeit für eine Rernte von 5 Jahren erfüllt werden konnte.

Mit der gestrigen Einigung können ältere Mütter die enstrechende Mütterente bereits ab dem 2 Kind beanspruchen, da nunmehr für jedes Kind das vor 1992 geboren wurde 2,5 Entgeltpunkte (= 2,5 Jahre) angerechnet werden.

Für Bestandsrentnerinnen bedeutet die neue Regelung eine Erhöhung ihrer ausgezahlten Rente um ca. 15 Euro/ Monat pro Kind, unter der Voraussetzung das Kindererziehungszeiten bei der Rentenatragstellung geltend gemacht wurden.



Δευτέρα 13 Αυγούστου 2018

Grundstückskauf






Unsere Anwaltskanzlei unterstützt Sie bei der Abwicklung eines Immobilienkaufes in Griechenland.

Dabei begleiten wir Sie bei den einzelnen rechtlichen Schritten, wie zB:

1) Überprüfung des rechtlichen und tatsächlichen Zustandes der Immobilie beim zuständigen Grundbuchamt, kurz vor der notariellen Vertragsschließung (zB. Überprüfung der rechtlichen Belastungen des Grundstückes, wie Hypotheken, Vormerkungen etc.)

2) Zusammenarbeit mit einem örtlichen Steuerberater betreffend die steuerrechtlichen Aspekte der Transaktion (Übereignungssteuer).

3) Vorvertraglicher Informationsaustausch mit dem Notar, der schließlich den Grundstückskauf oder -verkauf notariell beurkunden wird.

In diesem Rahmen unterstützen wir den Mandanten bei seinen speziellen Bedürfnissen und Wünschen hinsichtlich der Auflassung, wie etwa den Einbezug einer Abrede/Bedingung im not. Vertrag über Ratenzahlung und der endgültigen Übereignung unter der Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung etc.

4) Wird der Vertrag abgeschlossen, übernehmen wir anschliessend für Sie die Eintragung des Grundstückskaufes beim zuständigen Grundbuchamt
(gr.Ktimatologio/Hypothikofylakeio). Erst mit dieser Eintragung/Anmeldung sind Sie nach griechischem Recht Eigentümer der neu erworbenen Immobilie geworden.



Für nähere Informationen zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.