Τρίτη 27 Ιουνίου 2017




Es wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Einreichung der Einkommenssteuererklärung für natürliche Personen, die in Griechenland ihren Lebensmittelpunkt haben, zum 30.06.2017 abläuft. Für natürliche Personen dagegen, die ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland gebracht haben, läuft die Frist zum 31.12.2017 aus. 
Ehepartner können aber in Abweichung der existierenden steuerrechtlichen Vorschriften getrennte Einkommenserklärungen beim Finanzamt einreichen, sofern der eheliche Bund zwischen ihnen faktisch nicht mehr existiert. Es ist also nicht erforderlich, dass die Ehe erst durch ein Gerichtsurteil geschieden ist, sondern es reicht bereits für eine separate Behandlung der Ehegatten aus steuerrechtlicher Perspektive aus, wenn eine Scheidungsklage von einem der Ehepartner bei Gericht eingereicht wurde (Art. 67 Abs.4 , G. 4172/2013).