Πέμπτη 13 Απριλίου 2017



Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß verabschiedeter Gesetzesänderung betreffend das griechische Einkommensteuergesetz (G.4172/2013), die Abgabefrist für Steuererklärungen der natürlichen Personen (Private) vom 30.04 des jeweils nächsten Jahres auf den 30.06 verlängert wird.
Die gleiche Frist, der 30.06 des jeweils nächsten Jahres, gilt für Steuerklärungen der Unternehmen und anderen juristischen Personen.
Die neue Frist betrifft Einkommen bzw. Gewinne der Unternehmen die ab dem Einkommensjahr 2016 und danach erwirtschaftet werden