Τετάρτη 30 Μαρτίου 2022



Im Gegensatz zur Rechtslage in Griechenland die die Zahlungen von Renten vorsieht wonach Renten vorgeleistet werden, also am Enden jeden Monats gezahlt aber den darauffolgenden Monat betreffen, werden die deutschen Renten erst am Monatsende gezahlt , meistens am vorletzten Werktag des ablaufenden Monats. 

So wird zB. eine griechische Rente die am 30.03 gezahlt wird den Monat April betreffen, wobei eine deutsche Rente die am 30.03 gezahlt wird den ablaufenden Monat März beteffen.

Eine Ausnahme zu dieser Regelung für deutsche Renten gilt für sogenannte „Vorschussrenten“. Diese sind solche die vor 2004 erstmals an den berechtigten Rentner gezahlt wurden. Diese werden weiterhin, auch heute noch – wie im Falle der griechischen Renten –, vorgeleistet.