Δευτέρα 20 Ιανουαρίου 2020

Übersetzungen




Gemäss Art. 36 § 2 des gr. Rechtsanwaltsgesetzes (BGBl. Nr. 4194/2013) sind Rechtsanwälte in Griechenland zu Übersetzungen rechtmässig befähigt.

Unsere Kanzlei übernimmt rechtskräftige und rechtmässige Übersetzungen von der deutschen in die griechische Sprache und umgekehrt. Dasselbe gilt selbstverständlich auch für die englische Sprache.

Solche Übersetzungen sind zB. in dieser Zeit notwendig, wenn sie ausländische Dokumente (Zeugnisse, Akademische Titel, Arbeitsnachweise etc.) dem " Höchsten Rat für die Auwahl von Personal" , kurz, ASEP, vorlegen möchten, um bei dem Auswahlverfahren im öffentlichen Sektor der zur Zeit läuft, teilzunehmen.