Τετάρτη 30 Μαρτίου 2022



Im Gegensatz zur Rechtslage in Griechenland die die Zahlungen von Renten vorsieht wonach Renten vorgeleistet werden, also am Enden jeden Monats gezahlt aber den darauffolgenden Monat betreffen, werden die deutschen Renten erst am Monatsende gezahlt , meistens am vorletzten Werktag des ablaufenden Monats. 

So wird zB. eine griechische Rente die am 30.03 gezahlt wird den Monat April betreffen, wobei eine deutsche Rente die am 30.03 gezahlt wird den ablaufenden Monat März beteffen.

Eine Ausnahme zu dieser Regelung für deutsche Renten gilt für sogenannte „Vorschussrenten“. Diese sind solche die vor 2004 erstmals an den berechtigten Rentner gezahlt wurden. Diese werden weiterhin, auch heute noch – wie im Falle der griechischen Renten –, vorgeleistet.


Δευτέρα 7 Φεβρουαρίου 2022

 


Einvernhmliche Scheidung mit einem “Mauseclick”

Ab 2022 können sich in Griechenland Eheleute im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung vollständig digital trennen lassen. Dabei ist unter vollständig gemeint, dass Ihnen der Gang zum Gericht oder zum Notar erspart werden kann. Allerdings besteht nach wie vor ein Anwaltszwang für die Unterschreibung der Scheidungserklärung, als auch die endgültige Ratifizierung dieser duch den Notar.

Diese gesetzliche Regelung, die das Leben der Bürger laut Gesetzesbegründung vereinfachen und die Gerichte entlasten soll , wird im Rahmen der seitens der Regierung von Mitsotakis hochgepriesenen digitalen Governance, implementiert.

Im Einzelenen sieht der im Gesetzesblatt unter Nr. FEK Nr. B` 6390-31.12.2021 veröffentlichte gemeinsame Ministerialerlass vor, dass die Ehe ohne die persönliche Anwesenheit der Parteien und ohne die Einholung einer notariellen Bevollmächtigung oder die Beurkundung der Echtheit der Unterschrift der Parteien aufgelöst werden kann. Alles soll mit einem Mauseclick ausgeführt werden.

Die elektronische Plattform hierzu ist folgende:  

https://www.gov.gr/ipiresies/oikogeneia/diazugio/aulo-sunainetiko-diazugio .

Das Verfahren zur Eheauflösung wird zunächst von einem der Parteien bevollmächtigten Rechtsanwalt initiiert. Dieser trägt als erstes seine eigenen Daten in eine seperate Rechtsanwaltsplattform Namens OLOMELEIA ein.

Anschliessed trägt er die Daten der Heiratsurkunde, Bandnummer, Jahr der Eheschliessung, Schlüsselnummer der Heiratsgemeinde und den vollständigen Namen eines der Scheidungswilligen ein.

Die Plattform erlangt im Rahmen der intraoperabilität vom Melderigster und Standesamt die übrigen Daten der Eheleute (Namen, Art der Eheschliessung, Kinder etc.)  und vervollständigt sich automatisch.  

Alsdann fügt der Rechtsanwalt den von ihm selbst zuvor fertiggestellten Text der einvernehmlichen Scheidungserklärung der Parteien ( evtl. mit der gemeinsamen Erklärung über die Kinderbetreuung, Fürsorge, Besuchsrecht etc.) in ein dafür vorgesehenen Rahmen in die Plattform ein, als auch die Personalien des Notars der die einvernehmliche Scheidung schliesslich ratifizieren wird und die Personalien des Anwaltes der anderen Partei.

Im Lauf der Prozedur erhalten alle Beteiligten , beide Anwälte, Eheleute, Notar, Benachrichtigungen vom System über den Verlauf des Verfahrens.

Insbesonder werden die Eheleute nach der Eintragung der Scheidungserklärung seperat per Email benachrichtigt um ihre Zustimmung abzugeben. Dass Einloggen in die Plattform erfolgt jetzt mit den Sicherheitschlüssel (Taxis Codes) der Parteien. Diese Zustimmung beider Eheleute ist wichtig, denn erst ab Zustimmung beginnt die 10- Tagesfrist zu laufen, nach Ablauf welcher der Notar erst die Scheidung ratifizieren darf. Eine vor Ablauf der 10-Tagesfrist durch den Notar ist ungültig.

Nach Ablauf dieser Frist erstellt der Notar im Pdf Format die notarielle einvernehmliche Ehescheidung , die jetzt von den Eheleuten unterschrieben werden muss, entweder digital oder durch persönliches Erscheinen vor dem Notar.

Ist dies geschehen, wird die Scheidung notariell ratifiziert und erlangt innerhalb des elektronischen Raumes Endgültigkeit. Anschliessend wird  die Scheidung zu jeder Partei abgesandt. Gleichzeitig wird das zuständige Standesamt benachrichtigt um die Scheidung in seinen entsrechenden Büchern einzutragen.

Zu erwähnen noch, dass bei einer religiösen Ehe die Eintragung der Scheidung beim Standesamt erst nach der „ geistigen Auflösung der Ehe“ durch die zuständige Metropolie erfolgen darf. Diesbezüglich ist ein enstrechendes Dokument von der Metropolie – Erzbistum einzuholen.

Leltzlich ist zu betonen, dass das elektronische Verfahren zu jedem Stadium bis zur Ratifizierung durch den Notar von den Eheleuten, Anwälten oder den Notar selbst,  anulliert werden kann.

Hinsichtlich der Neuheit dieses Verfahrens sei zu erörtern, dass die Anwesenheiten der Parteien überflüssig wird. Diese können von zu Hause aus Ihre Zustimmung zur Scheidung per Mauseclick abgeben. Die Echtheit ihrer Unterschriften auf die Scheidungserklärung wird dadurch gewährleistet , dass die Eheleute sich in die Plattform mittels ihrer persönlichen Codeschlüssel des Finanzamtes eintragen .

Andererseits ist jedoch zu beachten, dass Einfachheit nicht gleichgestellt werden kann mit Kostengünstigkeit. Es sind nach wie vor zwei Rechtsanwälte , als auch ein Notar einzuschalten . Die Rechtsanwälte berechnen Ihr Honorar meistens nach Vereinbarung , sind also an die gestzlichen Vergütungstabellen des gr. Anwaltskodexes der Höhe nach nicht gebunden, anders wie etwa beim RVG in Deutschland.  Dabei spielt eine große Rolle ob die Eheleute Kinder haben oder nicht. Denn wenn Kinder vorhanden sind muss gestzlich auch über ihre Rechtsbeziehungen zu beiden Elternteilen zwingend eine gemeinsame Vereinbarung getroffen werden. Das Vorsogerecht, Besuchsrecht, Alimente müssen dass geregelt werden entweder in der selben Scheidungserklärung oder in einer besonderen Vereinbarung.

Es erübrigt sich zu erwähnen , dass das normale Scheidungsverfahren – nämlich nichteinvernehmlich , durch ein Gerichtsurteil- weiterhin stattfinden kann, wenn sich die Parteien nich einigen können.

Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung für weitere Einzelheiten und besprechen gerne mit Ihnen die Besonderheiten ihres persönlichen Falles.
 

Παρασκευή 5 Νοεμβρίου 2021



Unsere Kanzlei nimmt die Überprüfung der Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente vor und stellt für Sie beim zuständigen Rententräger den Rentenantrag. 

Unser Hauptaugenmerk liegt dabei auf Versicherungzeiten die in Griechenland und in Deutschland bzw. Österreich oder Schweiz abgeleistet wurden.

Zögern Sie nicht uns anzusprechen.

Σάββατο 5 Ιουνίου 2021

Strafregisterauszug in Griechenland



Ab April 2021 können in Griechenland die Bürger benötigte Strafregisterauszüge per Internet beantragen und erhalten.

Gemäß Ministerialbeschluss, können die Bürger einen Strafregisterauszug für allgemeine Zwecke („Führungszeugnis“) elektronisch per gov.gr beantragen und ausgestellt bekommen.

Dazu müssen die Interessenten die Plattform poiniko.services.gov.gr aufsuchen,  sich unter Verwendung ihrer Taxisnet-Zugangsdaten einloggen und  die Ausstellung eines Strafregisterauszugs beantragen, der nach wenigen Tagen erteilt werden wird. 

Πέμπτη 3 Δεκεμβρίου 2020

Antrag der Hinterbliebenen auf nachträgliche Rückzahlung gekürzter Rentnen

 



Es wird bekannt gemacht, dass bis zum 17.12.2020 die Hinterbliebenen von Rentner, deren Renten im Zeitraum Juni 2015 - Juni 2016 staatlich gekürzt wurden, nun einen Antrag auf Rückzahlung dieser Rentenkürzungen beim griechischen Staat stellen können. Denn das höchstricherliche Verwaltungsgericht in Griechenland , das StE, entschied dass diese Kürzungen rechtwidrig sind.

Unsere Kanzlei hilft Ihnen bei der elektronischen Antragstellung und der Suche nach den erforderlichen Dokumenten.

Die Dokumente die sie beim Aufsuchen unserer Kanzlei mitbringen sollten, sind:

1) Standesamtlicher Todeseintrag

2) Hinterbliebenbescheinigung (vom Standeamt zu besorgen)

3) Bescheinigung über die Nicht – Erbschaftausschlagung seitens des Antragstellers- Erbens (vom Amtsgericht des letztens Wonsitzes des Verstorbenen zu besorgen)

4) Bescheinigung über die Nichtveröffentlichung eines Testaments seitens des Verstorbens (falls ein Testament vorhanden ist , erübrigt sich diese Bescheinigung).

5) Sparbuch des Antragstellers- Erben, bzw. seine IBAN Nummer des Kontos , wo der Betrag der Rentenkürzungen überwiesen werden soll.

6) Passwort für den Zugang zur eletronischen Steuerbehörde (Taxis).

Falls einige von den oben genannten Nachweisen nicht vorhanden sind, übernehmen wir für Sie deren Anschaffung.

Δευτέρα 22 Ιουνίου 2020

Die Überprüfung der Verfassungsmässigkeit eines Gesetzes in Griechenland



In der griechischen Rechtsordnung genießt jedes formelles Gesetz, also eines das vom griechischen Parlament verabschiedet und anschliessend vom Präsidenten der Republik im Gesetzesblatt veröffentlicht wurde, unmittelbare Rechtsgeltung. Jedes stattliche Organ und Behörde, jedes Gericht, jeder Bürger, jedes Rechtssubjekt hat das Gesetz anzuwenden und nach seinen inhaltlichen Regelungen zu handeln.

Jedes Gesetz – ähnlich wie es bei den Verwaltungsakten der Fall ist –  genießt die Vermutung seiner Verfassungsmässigkeit und ist, sofern es nicht für verfassungswidrig erklärt worden ist, unmittelbar und auf ewig von allen Adressaten anzuwenden. Auch wenn vielleicht bei den Parlamentsdebatten, vor der Abstimmung des Gesetzes, die Übereinstimmung des Gesetzes mit dem griechischen Grundgesetz bezweifelt worden ist, oder wenn der Wisschenschaftsausschuss des Parlaments Bedenken gegen die Verfassungskonformität des Gesetzes erklärt hat, oder wenn vielleicht diverse Wissenschaftsartikel oder vereinzelte Bürger die Verfassungsmässigkeit des Gesetzes vehemmend anzweifeln, so ist das Gesetz rechtsgültig und geniesst Rechtskraft, sofern es in einem formallen Rechtsweg , wie oben beschrieben, erlassen worden ist.  

Alle Gerichte, alle Behörden, jeder einzelne Bürger ist an dieses Gesetz gebunden. Egal ob es tatsächlich verfassungskonform ist oder nicht.
Und dies aus gutem Grund: Würde jeder einzelne das Gesetz nach seinen eigenen Vorstellungen und Interessen auslegen und vielleicht für „ungültig“ erklären, so wäre die Rechtssicherheit des Landes gesprengt. 
Deshalb gilt für jedes erlassene Gesetz zunächst einmal die Vermutung seiner Verfassungsmässigkeit. 

Die Verfassungsmässigket bzw. Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes wird in Griechenland vor jedem einzelnen Gericht – auch vom hierarchisch kleinsten, wie Amtsgericht, inzident und mittelbar überprüft. Jedes einzelne Gericht darf, sofern es ein Gesetz für rechtswidrig hält, nicht anwenden.

Anders als in Deutschland und in anderen Rechtsordnungen, besteht in Griechenland kein Verfassungsgericht, wie zb. das BverfG. Das heißt, es besteht keine rechtliche Möglichkeit ein erlassenes Gesetz per se direkt gerichtlich „anzugreifen“ und es hinischtlich seine Verfassungsmässigkeit zu überprüfen.

Dagegen besteht jedoch die Möglichkeit , gemäß Art. 93 § 4 der gr. Verfassung, dass das Gericht die Verfassungsmässigkeit eines Gesetzes inzident überprüfen kann· und zwar jedes Gericht in Griechenland, seien es die Verwaltungsgerichte, Zivilgerichte oder Strafgerichte.  Allerdings findet eine Kontrolle des Gesetzes nur inzident, mittelbar, statt, zB. anhand eines aufgrund des angezweifelten Gestzes erlassenen Rechtsaktes. 

Das heißt, dass zuerst einmal ein Verwaltungsakt erlassen werden muss der auf ein Gesetzes beruht, das angezweifelt wird. Das Rechtsubjekt dieses Rechtsaktes muss erst einmal den Verwaltungsakt als solchen anfechten. Im Rahmen seiner gerichtlichen Beschwerde wird alsdann auch das Gesetz an sich, aufgrund dessen der Rechtsakt erlassen wurde, auf seine Verfassungsmässigkeit hin gerichtlich kontrolliert.

Zum Beispiel: Das Parlament erlässt ein neues Gesetz das Planung, Nutzung etc. von erneuerbaren Energien in Naturgebieten regelt. Ein besorgter Bürger einer griechischen Insel, möchte nicht dass Windkrafträder auf seine Insel aufgestellt werden, aus Umweltschutzgründen. Außerdem würde durch diese Räder die Landschaft der Insel ästhetisch leiden, so der betroffene Bürger.

Direkt das Gesetz, kann der Betroffene nicht angreifen. Es besteht, wie oben erwähnt, kein Verfassungsgericht in Griechenland. Der Bürger kann jedoch jeden Rechtsakt, der aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden ist – zB. eine Baugenehmigung - und der ihn unmittelbar, persönlich und gegenwärtig betrifft, vor Gericht anfechten.  Das Gericht wird dann nicht nur den Verwaltungsakt also solchen, sondern auch das darunter liegende Gesetz rechtlich auf seine Verfassungsmässigkeit hin überprüfen.

Kommt das Gericht zu der Feststellung, dass das Gesetz nicht im Einklang mit der gr. Verfassung steht, so wird der Verwaltungsakt für nichtig erklärt und nicht angewendet. Das Gesetz als solches bleibt allerdings weiterhin bestehen und ist nach wie vor gültig! (Es besteht, wie gesagt, in Griechenland kein Verfassungsgericht das Gesetze für nichtig erklären kann).

In diesem Fall wird somit das Gesetz „nicht angewendet“. Das heißt dann logischerweise, dass das Gesetz in einem anderen gleichgelagerten Fall erneut angewendet werden kann. Denn mit der einmaligen, auf einen konkreten Fall bezogenen Nichtanwendung eines Gesetzes, ist dieses schon lange nicht aus der Welt geschafft worden. 

Wird allerdings das Gesetz in einer inzidenten, mittelbaren Gerichtsüberprüfung für verfassungswidrig erklärt, und ist dieses Gericht das „Symvoulio tis Epikrateias“ (Symvoulio tis Epikrateias, kurz. StE, ist das oberste Verwaltungsgericht Griechenlands), so muss der Gesetzgeber, zur Vermeidung gleichartiger Gerichtsverfahren und zur Sicherstellung des Grundsatzes , dass die Executive Gerichtsurteile zu respektieren und zu wahren hat (Ausfluss des Rechtsstaatsprinzipes und der Gewaltenteilung), das Gesetz entweder anullieren oder nach Vorgaben des Gerichtsurteiles abändern.



Τετάρτη 29 Απριλίου 2020

Schutzmaske


Ab dem 04.05.2020 wird unsere Kanzlei wieder ihre Türen für neue Mandanten oder bereits vorhandene öffnen.

Allerdings sind weiterhin Vorschichtsmaßnahmen zur Einschränkung der Virusausbreitung geboten und erforderlich, zumal das Virus weiterhin existiert und eine Gesundheitsbedrohung sowohl für den Mandanten als auch den Rechtsanwalt darstellt.

Aus diesem Grund werden Sie gebeten vor dem Aufsuchen unserer Büroräume:

a) ein Termin vorher telephonisch mit dem Anwalt zu vereinbaren und

b) beim Betreten der Kanzleiräume eine Schutzmaske im Gesicht aufzutragen, die Sie von zu Hause mitbringen.

Ich bedanke mich für Ihr Verständnis.

PS: Es wird daraufhingewiesen, dass die Gericht nur teilweise ihre Geschäfte aufgenommen haben, zwar nur für einzelne Verfahrenshandlungen, deshalb individuell zu prüfen ist ob Ihrem Anliegen sofort gerichtlich abgeholfen werden kann oder erst zu einem künftigen Zeitpunkt .

Δευτέρα 16 Μαρτίου 2020

Wichtiger Hinweis !


Liebe Mandanten!

Aufgrund der aktuellen Ereignisse bitten wir Sie, derzeit persönliche Besprechungstermine in unserer Kanzlei nur in wirklich dringenden Fällen und nach Absprache mit dem Rechtsanwalt durchzuführen bzw. wahrzunehmen.

In allen anderen Fällen übersenden Sie uns bitte die notwendigen Unterlagen per email, Fax oder mit der Briefpost. Alles weitere kann dann telefonisch besprochen werden.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und stehen für weitere Fragen selbstverständlich gern zur Verfügung !

Παρασκευή 28 Φεβρουαρίου 2020

Flurstücksbildung wird in Griechenland wieder gerichtlich anerkannt*



Flurstücksbildung ist die Zerlegung von einem Flurstück in zwei oder mehrere neue Flurstücke (Trennstücke). Flurstücke, an deren Bildung das „berechtige Interesse besteht“ werden als Trennstücke bezeichnet. Das „berechtigte Interesse“ wird immer dann unterstellt, wenn für dieses Trennstück z. B. ein Eigentumswechsel oder eine Bebauung vorgesehen ist. Wird ein Flurstück im Zuge eines Erbfalls unter den Erben aufgeteilt, sind alle neu zu bildenden Flurstücke Trennstücke, da sich an allen Teilstücken das Eigentum vom Erblasser hin zum Erben ändert.

Das Agrargesetz von Griechenland verbietet grundsätzlich die Zerlegung von Flurstücken (Grundstücken) in kleineren Einheiten (Trennstücke). Nehmen wir mal an, es gibt ein Grundstück von 2 Hektar Fläche, und von diesem Grundstück wurden vom ehemaligen Eigentümer 10 Teilestücke an verschiedene Käufer verkauft. Somit hat jeder Käufer nun ein „Stück“ Land von 0,2 Hektar, auf das er mittlerweile ein eigenes Haus gebaut hat und seit Jahren bereits bewohnt.

Tatsächlich allerdings, wurde keine Zerlegung vorgenommen, da dies nur notariell stattfinden kann. Jeder der Käufer hat nur einen ideellen Anteil am gesamten Grundstück erworben. Dass inzwischen jeder „neuer Eigentümer“ seine eigene Fläche verzaunt hat, ändert nichts daran, dass er nur ideeller Eigentümer geblieben ist. Die Folge ist , dass er nun „seine Grundfäche“ nicht an seine Kinder vererben oder an Dritte verkaufen kann.

Abhilfe bittet hierzu das gerichtliche Verfahren der Flürstückbildung (gr. „επικύρωση ανωμάλου δικαιοπραξίας“). Mit diesem Verfahren werden ausnahmsweise Rechtsgeschäfte über Zerlegung von Flurstücken, die bis zum 22.03.2012 erfolgten, gerichtlich anerkannt.

Das gerichtliche Verfahren findet vor dem Amtsgericht des Liegenschaftsortes statt. Das ergehende Urteil muss anschliessend beim hiesigen Grundbuchamt-Katasteramt
( Ypothikofylakio/ Ktimatologio) eingetragen und das einst rechtswidrig erworbene Teilstück wird jetzt offiziell als eigenständige Grundfäche anerkannt.

Für weitere Einzelheiten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

*Noch befindet sich der Gesetzesverlauf in der Gesetzesvorlage, die in den nächsten Tagen vom Parlament verabschiedet wird.
Rechtsgrundlagen: Art. 39 der Gesetzesvorlage des Ministeriums für Agrarwirtschaft. Abs. 3: Die Geltung des Gesetzes über Flurstücksbildung (Art. 31 G. 4061/2012) wird bis zum 22.03.2024 verlängert.