Δευτέρα 22 Ιουλίου 2019

Mittags -und Nachtruhe

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Gemäß der im ganzen Land geltenden Polizeiverordnung Nr. 3 / 1996, ist die Mittags - und Nachtruhe in Griechenland abhängig von der jeweiligen Jahreszeit:
In der Sommerzeit, die von 01.04 bis zum 30.09 des Jahres gilt, gilt von 15:00 bis 17:30 und 23:00 bis 07:00 Mittags- bzw. Nachtruhe.
In der Winterzeit, also vom 01.10 bis zum 31.03, gilt die Mittags- bzw. Nachtruhe jeweils zwischen 15:30 bis 17:30 und von 22:00 bis 07:30.

In dieser Zeit ist jeglicher Lärm, der über einen gewissen Lärmpegel übersteigt und ad hoc, also im Einzelfall, zu untersuchen ist, (etwa durch die herbeirufende Polizei), zu unterlassen.
Es besteht zivilrechtlich ein Unterlassungsanspruch - auch im einstw. Verfahren durchsetzbar - und strafrechtlich ist die Zuwiderhandlung ein Vergehen das auf Strafantrag geahndet werden kann