Wie bereits bekannt, finden am 26.05.2019 und am 02.06.2019 Kommunalwahlen und Europawahlen in Griechenland statt.
Wahlleiter sowohl für den ersten Wahlsonntag
als auch für den darauffolgenden zweiten Wahlsonntag sind hauptsächlich
Rechtsanwälte. Beim zweiten Anlauf, am 02.06.2019, werden Wahlen nur für die
ersten zwei stärksten an Stimmen Kommunalparteien durchgeführt, und dies nur
wenn keine der Parteien am ersten Sonntag die Mehrheitsmarke von 50%
überschritten hat.
Insgesamt werden die Wähler am 26.05.2019 an 4 Wahlurnen gebeten: 1) für
die Europawahlen, 2) für die Gemeinde in der sie angemeldet sind, zur Wahl des
Bürgermeisters, resp. Gemeinderates, 3) für die Wahl des Rates der
Bezirksregierung und 4) für die Wahl des örtlichen Rates, abhängig vom
Lebensort des Wählers.
Wahlberechtigt sind alle Personen die bis zum 31.12.2002 geboren sind (
also auch 17jährige) und bei den Wahlkatalogen der Gemeinde eingetragen sind.
Ebenfalls für die Europawahlen und Kommunalwahlen wahlberechtigt sind
Personen mit anderer Staatsangehörigkeit der EU, sofern sie in besonderen
Wahlkatalogen der hiesigen Gemeinde eingetragen sind (für EU- Ausländer).
Für die EU Wahlen werden bis zu 4 Kreuze auf dem Stimmzettel neben den
Namen des Kandidaten gesetzt.
Für die Kommunalwahlen , ist die Zahl der Kreuze abhängig von der
Bevölkerungszahl. So zB., werden für den Verwaltungsbezirk Evros bis zu 4
Kreuze gesetzt, für die Wahl des Gemeinderates der Stadt Orestiada bis zu 4
Kreuze (3+1) und für den örtlichen Stadtrat Orestiada bis zu 2 Kreuze.
Viel Erfolg an alle Kandidaten!