Rechtsanwaltskanzlei im nordöstlichsten Rand Griechenlands, der Stadt Orestiada. Herzlich Willkommen!
Πέμπτη 19 Δεκεμβρίου 2019
Δευτέρα 22 Ιουλίου 2019
Mittags -und Nachtruhe
Gemäß der im ganzen Land geltenden Polizeiverordnung Nr. 3 / 1996, ist die Mittags - und Nachtruhe in Griechenland abhängig von der jeweiligen Jahreszeit:
In der Sommerzeit, die von 01.04 bis zum 30.09 des Jahres gilt, gilt von 15:00 bis 17:30 und 23:00 bis 07:00 Mittags- bzw. Nachtruhe.
In der Winterzeit, also vom 01.10 bis zum 31.03, gilt die Mittags- bzw. Nachtruhe jeweils zwischen 15:30 bis 17:30 und von 22:00 bis 07:30.
In dieser Zeit ist jeglicher Lärm, der über einen gewissen Lärmpegel übersteigt und ad hoc, also im Einzelfall, zu untersuchen ist, (etwa durch die herbeirufende Polizei), zu unterlassen.
Es besteht zivilrechtlich ein Unterlassungsanspruch - auch im einstw. Verfahren durchsetzbar - und strafrechtlich ist die Zuwiderhandlung ein Vergehen das auf Strafantrag geahndet werden kann
Τρίτη 14 Μαΐου 2019
Europawahlen & Kommunalwahlen
Wie bereits bekannt, finden am 26.05.2019 und am 02.06.2019 Kommunalwahlen und Europawahlen in Griechenland statt.
Wahlleiter sowohl für den ersten Wahlsonntag
als auch für den darauffolgenden zweiten Wahlsonntag sind hauptsächlich
Rechtsanwälte. Beim zweiten Anlauf, am 02.06.2019, werden Wahlen nur für die
ersten zwei stärksten an Stimmen Kommunalparteien durchgeführt, und dies nur
wenn keine der Parteien am ersten Sonntag die Mehrheitsmarke von 50%
überschritten hat.
Insgesamt werden die Wähler am 26.05.2019 an 4 Wahlurnen gebeten: 1) für
die Europawahlen, 2) für die Gemeinde in der sie angemeldet sind, zur Wahl des
Bürgermeisters, resp. Gemeinderates, 3) für die Wahl des Rates der
Bezirksregierung und 4) für die Wahl des örtlichen Rates, abhängig vom
Lebensort des Wählers.
Wahlberechtigt sind alle Personen die bis zum 31.12.2002 geboren sind (
also auch 17jährige) und bei den Wahlkatalogen der Gemeinde eingetragen sind.
Ebenfalls für die Europawahlen und Kommunalwahlen wahlberechtigt sind
Personen mit anderer Staatsangehörigkeit der EU, sofern sie in besonderen
Wahlkatalogen der hiesigen Gemeinde eingetragen sind (für EU- Ausländer).
Für die EU Wahlen werden bis zu 4 Kreuze auf dem Stimmzettel neben den
Namen des Kandidaten gesetzt.
Für die Kommunalwahlen , ist die Zahl der Kreuze abhängig von der
Bevölkerungszahl. So zB., werden für den Verwaltungsbezirk Evros bis zu 4
Kreuze gesetzt, für die Wahl des Gemeinderates der Stadt Orestiada bis zu 4
Kreuze (3+1) und für den örtlichen Stadtrat Orestiada bis zu 2 Kreuze.
Viel Erfolg an alle Kandidaten!
Εγγραφή σε:
Αναρτήσεις (Atom)