Δευτέρα 22 Ιουλίου 2019

Mittags -und Nachtruhe

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Gemäß der im ganzen Land geltenden Polizeiverordnung Nr. 3 / 1996, ist die Mittags - und Nachtruhe in Griechenland abhängig von der jeweiligen Jahreszeit:
In der Sommerzeit, die von 01.04 bis zum 30.09 des Jahres gilt, gilt von 15:00 bis 17:30 und 23:00 bis 07:00 Mittags- bzw. Nachtruhe.
In der Winterzeit, also vom 01.10 bis zum 31.03, gilt die Mittags- bzw. Nachtruhe jeweils zwischen 15:30 bis 17:30 und von 22:00 bis 07:30.

In dieser Zeit ist jeglicher Lärm, der über einen gewissen Lärmpegel übersteigt und ad hoc, also im Einzelfall, zu untersuchen ist, (etwa durch die herbeirufende Polizei), zu unterlassen.
Es besteht zivilrechtlich ein Unterlassungsanspruch - auch im einstw. Verfahren durchsetzbar - und strafrechtlich ist die Zuwiderhandlung ein Vergehen das auf Strafantrag geahndet werden kann

Τρίτη 14 Μαΐου 2019

Europawahlen & Kommunalwahlen




Wie bereits bekannt, finden am 26.05.2019 und am 02.06.2019 Kommunalwahlen und Europawahlen in Griechenland statt.

Wahlleiter sowohl für den ersten Wahlsonntag als auch für den darauffolgenden zweiten Wahlsonntag sind hauptsächlich Rechtsanwälte. Beim zweiten Anlauf, am 02.06.2019, werden Wahlen nur für die ersten zwei stärksten an Stimmen Kommunalparteien durchgeführt, und dies nur wenn keine der Parteien am ersten Sonntag die Mehrheitsmarke von 50% überschritten hat.

Insgesamt werden die Wähler am 26.05.2019 an 4 Wahlurnen gebeten: 1) für die Europawahlen, 2) für die Gemeinde in der sie angemeldet sind, zur Wahl des Bürgermeisters, resp. Gemeinderates, 3) für die Wahl des Rates der Bezirksregierung und 4) für die Wahl des örtlichen Rates, abhängig vom Lebensort des Wählers.

Wahlberechtigt sind alle Personen die bis zum 31.12.2002 geboren sind ( also auch 17jährige) und bei den Wahlkatalogen der Gemeinde eingetragen sind.

Ebenfalls für die Europawahlen und Kommunalwahlen wahlberechtigt sind Personen mit anderer Staatsangehörigkeit der EU, sofern sie in besonderen Wahlkatalogen der hiesigen Gemeinde eingetragen sind (für EU- Ausländer).

Für die EU Wahlen werden bis zu 4 Kreuze auf dem Stimmzettel neben den Namen des Kandidaten gesetzt.

Für die Kommunalwahlen , ist die Zahl der Kreuze abhängig von der Bevölkerungszahl. So zB., werden für den Verwaltungsbezirk Evros bis zu 4 Kreuze gesetzt, für die Wahl des Gemeinderates der Stadt Orestiada bis zu 4 Kreuze (3+1) und für den örtlichen Stadtrat Orestiada bis zu 2 Kreuze.

Viel Erfolg an alle Kandidaten!