Κυριακή 18 Νοεμβρίου 2018

Verfassungswidrige Rentenkürzungen





Urteil Nr. 2287/2015 des obersten Verwaltungsgerichts Griechenlands.

Mit dieser Entscheidung befand letzens der StE - das oberste Verwaltungsgericht in Griechenland - , dass die Rentenkürzungen die in den Jahren 2013-2018 der Wirtschaftskrise verabschiedet wurden, verfassungswidrig sind.

Es geht also für die Rentner nicht nur um künftige Renten, sondern auch um nachträgliche Rückzahlungen der unrechtmäßigen Rentenkürzungen , nebst sonstigen Zuwendungen wie Weihnachtsgeschenke, für die Jahre 2013 bis 2018. Die nachträgliche Rückzahlung vergangener Jahre muss allerdings gerichtlich durchgesetzt werden. Der Staat wird wohl kaum von alleine aus eine nachträgliche Rückzahlung vornehmen, zumal die gesamte Summe der gekürzten Renten laut Medienberichten um die 9 Mrd. belaufen. Somit muss jeder Rentner eine Klage einreichen.

Gemäß G. 3655/2008 beträgt die Verjährung für Ansprüche gegen den Rententräger 5 Jahre. Die Verjährung beginnt ab Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden und durchsetzbar ist.

Dies hieße dass für die Rückforderung unrechtmäßiger Rentenkürzungen für das Jahr 2013 bis zum 31.12.2018 eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden muss.

Diese 5ährige Frist wird allerdings unterbrochen, wenn innerhalb der Verjährungsfrist ein bloßer Antrag an den Rententräger zur Rückzahlung eingereicht wird.
Ist so ein Antrag gestellt, dann beginnt die 5jährige Verjährung erneut zu laufen, und zwar 6 Monate nach Antragstellung.
Falls Sie Rentenbezieher einer griechischen Rente sind, freue ich mich Sie weiter zu informieren.