Δευτέρα 7 Φεβρουαρίου 2022

 


Einvernhmliche Scheidung mit einem “Mauseclick”

Ab 2022 können sich in Griechenland Eheleute im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung vollständig digital trennen lassen. Dabei ist unter vollständig gemeint, dass Ihnen der Gang zum Gericht oder zum Notar erspart werden kann. Allerdings besteht nach wie vor ein Anwaltszwang für die Unterschreibung der Scheidungserklärung, als auch die endgültige Ratifizierung dieser duch den Notar.

Diese gesetzliche Regelung, die das Leben der Bürger laut Gesetzesbegründung vereinfachen und die Gerichte entlasten soll , wird im Rahmen der seitens der Regierung von Mitsotakis hochgepriesenen digitalen Governance, implementiert.

Im Einzelenen sieht der im Gesetzesblatt unter Nr. FEK Nr. B` 6390-31.12.2021 veröffentlichte gemeinsame Ministerialerlass vor, dass die Ehe ohne die persönliche Anwesenheit der Parteien und ohne die Einholung einer notariellen Bevollmächtigung oder die Beurkundung der Echtheit der Unterschrift der Parteien aufgelöst werden kann. Alles soll mit einem Mauseclick ausgeführt werden.

Die elektronische Plattform hierzu ist folgende:  

https://www.gov.gr/ipiresies/oikogeneia/diazugio/aulo-sunainetiko-diazugio .

Das Verfahren zur Eheauflösung wird zunächst von einem der Parteien bevollmächtigten Rechtsanwalt initiiert. Dieser trägt als erstes seine eigenen Daten in eine seperate Rechtsanwaltsplattform Namens OLOMELEIA ein.

Anschliessed trägt er die Daten der Heiratsurkunde, Bandnummer, Jahr der Eheschliessung, Schlüsselnummer der Heiratsgemeinde und den vollständigen Namen eines der Scheidungswilligen ein.

Die Plattform erlangt im Rahmen der intraoperabilität vom Melderigster und Standesamt die übrigen Daten der Eheleute (Namen, Art der Eheschliessung, Kinder etc.)  und vervollständigt sich automatisch.  

Alsdann fügt der Rechtsanwalt den von ihm selbst zuvor fertiggestellten Text der einvernehmlichen Scheidungserklärung der Parteien ( evtl. mit der gemeinsamen Erklärung über die Kinderbetreuung, Fürsorge, Besuchsrecht etc.) in ein dafür vorgesehenen Rahmen in die Plattform ein, als auch die Personalien des Notars der die einvernehmliche Scheidung schliesslich ratifizieren wird und die Personalien des Anwaltes der anderen Partei.

Im Lauf der Prozedur erhalten alle Beteiligten , beide Anwälte, Eheleute, Notar, Benachrichtigungen vom System über den Verlauf des Verfahrens.

Insbesonder werden die Eheleute nach der Eintragung der Scheidungserklärung seperat per Email benachrichtigt um ihre Zustimmung abzugeben. Dass Einloggen in die Plattform erfolgt jetzt mit den Sicherheitschlüssel (Taxis Codes) der Parteien. Diese Zustimmung beider Eheleute ist wichtig, denn erst ab Zustimmung beginnt die 10- Tagesfrist zu laufen, nach Ablauf welcher der Notar erst die Scheidung ratifizieren darf. Eine vor Ablauf der 10-Tagesfrist durch den Notar ist ungültig.

Nach Ablauf dieser Frist erstellt der Notar im Pdf Format die notarielle einvernehmliche Ehescheidung , die jetzt von den Eheleuten unterschrieben werden muss, entweder digital oder durch persönliches Erscheinen vor dem Notar.

Ist dies geschehen, wird die Scheidung notariell ratifiziert und erlangt innerhalb des elektronischen Raumes Endgültigkeit. Anschliessend wird  die Scheidung zu jeder Partei abgesandt. Gleichzeitig wird das zuständige Standesamt benachrichtigt um die Scheidung in seinen entsrechenden Büchern einzutragen.

Zu erwähnen noch, dass bei einer religiösen Ehe die Eintragung der Scheidung beim Standesamt erst nach der „ geistigen Auflösung der Ehe“ durch die zuständige Metropolie erfolgen darf. Diesbezüglich ist ein enstrechendes Dokument von der Metropolie – Erzbistum einzuholen.

Leltzlich ist zu betonen, dass das elektronische Verfahren zu jedem Stadium bis zur Ratifizierung durch den Notar von den Eheleuten, Anwälten oder den Notar selbst,  anulliert werden kann.

Hinsichtlich der Neuheit dieses Verfahrens sei zu erörtern, dass die Anwesenheiten der Parteien überflüssig wird. Diese können von zu Hause aus Ihre Zustimmung zur Scheidung per Mauseclick abgeben. Die Echtheit ihrer Unterschriften auf die Scheidungserklärung wird dadurch gewährleistet , dass die Eheleute sich in die Plattform mittels ihrer persönlichen Codeschlüssel des Finanzamtes eintragen .

Andererseits ist jedoch zu beachten, dass Einfachheit nicht gleichgestellt werden kann mit Kostengünstigkeit. Es sind nach wie vor zwei Rechtsanwälte , als auch ein Notar einzuschalten . Die Rechtsanwälte berechnen Ihr Honorar meistens nach Vereinbarung , sind also an die gestzlichen Vergütungstabellen des gr. Anwaltskodexes der Höhe nach nicht gebunden, anders wie etwa beim RVG in Deutschland.  Dabei spielt eine große Rolle ob die Eheleute Kinder haben oder nicht. Denn wenn Kinder vorhanden sind muss gestzlich auch über ihre Rechtsbeziehungen zu beiden Elternteilen zwingend eine gemeinsame Vereinbarung getroffen werden. Das Vorsogerecht, Besuchsrecht, Alimente müssen dass geregelt werden entweder in der selben Scheidungserklärung oder in einer besonderen Vereinbarung.

Es erübrigt sich zu erwähnen , dass das normale Scheidungsverfahren – nämlich nichteinvernehmlich , durch ein Gerichtsurteil- weiterhin stattfinden kann, wenn sich die Parteien nich einigen können.

Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung für weitere Einzelheiten und besprechen gerne mit Ihnen die Besonderheiten ihres persönlichen Falles.