Τετάρτη 29 Απριλίου 2020

Schutzmaske


Ab dem 04.05.2020 wird unsere Kanzlei wieder ihre Türen für neue Mandanten oder bereits vorhandene öffnen.

Allerdings sind weiterhin Vorschichtsmaßnahmen zur Einschränkung der Virusausbreitung geboten und erforderlich, zumal das Virus weiterhin existiert und eine Gesundheitsbedrohung sowohl für den Mandanten als auch den Rechtsanwalt darstellt.

Aus diesem Grund werden Sie gebeten vor dem Aufsuchen unserer Büroräume:

a) ein Termin vorher telephonisch mit dem Anwalt zu vereinbaren und

b) beim Betreten der Kanzleiräume eine Schutzmaske im Gesicht aufzutragen, die Sie von zu Hause mitbringen.

Ich bedanke mich für Ihr Verständnis.

PS: Es wird daraufhingewiesen, dass die Gericht nur teilweise ihre Geschäfte aufgenommen haben, zwar nur für einzelne Verfahrenshandlungen, deshalb individuell zu prüfen ist ob Ihrem Anliegen sofort gerichtlich abgeholfen werden kann oder erst zu einem künftigen Zeitpunkt .