Πέμπτη 3 Δεκεμβρίου 2020

Antrag der Hinterbliebenen auf nachträgliche Rückzahlung gekürzter Rentnen

 



Es wird bekannt gemacht, dass bis zum 17.12.2020 die Hinterbliebenen von Rentner, deren Renten im Zeitraum Juni 2015 - Juni 2016 staatlich gekürzt wurden, nun einen Antrag auf Rückzahlung dieser Rentenkürzungen beim griechischen Staat stellen können. Denn das höchstricherliche Verwaltungsgericht in Griechenland , das StE, entschied dass diese Kürzungen rechtwidrig sind.

Unsere Kanzlei hilft Ihnen bei der elektronischen Antragstellung und der Suche nach den erforderlichen Dokumenten.

Die Dokumente die sie beim Aufsuchen unserer Kanzlei mitbringen sollten, sind:

1) Standesamtlicher Todeseintrag

2) Hinterbliebenbescheinigung (vom Standeamt zu besorgen)

3) Bescheinigung über die Nicht – Erbschaftausschlagung seitens des Antragstellers- Erbens (vom Amtsgericht des letztens Wonsitzes des Verstorbenen zu besorgen)

4) Bescheinigung über die Nichtveröffentlichung eines Testaments seitens des Verstorbens (falls ein Testament vorhanden ist , erübrigt sich diese Bescheinigung).

5) Sparbuch des Antragstellers- Erben, bzw. seine IBAN Nummer des Kontos , wo der Betrag der Rentenkürzungen überwiesen werden soll.

6) Passwort für den Zugang zur eletronischen Steuerbehörde (Taxis).

Falls einige von den oben genannten Nachweisen nicht vorhanden sind, übernehmen wir für Sie deren Anschaffung.