Παρασκευή 28 Φεβρουαρίου 2020

Flurstücksbildung wird in Griechenland wieder gerichtlich anerkannt*



Flurstücksbildung ist die Zerlegung von einem Flurstück in zwei oder mehrere neue Flurstücke (Trennstücke). Flurstücke, an deren Bildung das „berechtige Interesse besteht“ werden als Trennstücke bezeichnet. Das „berechtigte Interesse“ wird immer dann unterstellt, wenn für dieses Trennstück z. B. ein Eigentumswechsel oder eine Bebauung vorgesehen ist. Wird ein Flurstück im Zuge eines Erbfalls unter den Erben aufgeteilt, sind alle neu zu bildenden Flurstücke Trennstücke, da sich an allen Teilstücken das Eigentum vom Erblasser hin zum Erben ändert.

Das Agrargesetz von Griechenland verbietet grundsätzlich die Zerlegung von Flurstücken (Grundstücken) in kleineren Einheiten (Trennstücke). Nehmen wir mal an, es gibt ein Grundstück von 2 Hektar Fläche, und von diesem Grundstück wurden vom ehemaligen Eigentümer 10 Teilestücke an verschiedene Käufer verkauft. Somit hat jeder Käufer nun ein „Stück“ Land von 0,2 Hektar, auf das er mittlerweile ein eigenes Haus gebaut hat und seit Jahren bereits bewohnt.

Tatsächlich allerdings, wurde keine Zerlegung vorgenommen, da dies nur notariell stattfinden kann. Jeder der Käufer hat nur einen ideellen Anteil am gesamten Grundstück erworben. Dass inzwischen jeder „neuer Eigentümer“ seine eigene Fläche verzaunt hat, ändert nichts daran, dass er nur ideeller Eigentümer geblieben ist. Die Folge ist , dass er nun „seine Grundfäche“ nicht an seine Kinder vererben oder an Dritte verkaufen kann.

Abhilfe bittet hierzu das gerichtliche Verfahren der Flürstückbildung (gr. „επικύρωση ανωμάλου δικαιοπραξίας“). Mit diesem Verfahren werden ausnahmsweise Rechtsgeschäfte über Zerlegung von Flurstücken, die bis zum 22.03.2012 erfolgten, gerichtlich anerkannt.

Das gerichtliche Verfahren findet vor dem Amtsgericht des Liegenschaftsortes statt. Das ergehende Urteil muss anschliessend beim hiesigen Grundbuchamt-Katasteramt
( Ypothikofylakio/ Ktimatologio) eingetragen und das einst rechtswidrig erworbene Teilstück wird jetzt offiziell als eigenständige Grundfäche anerkannt.

Für weitere Einzelheiten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

*Noch befindet sich der Gesetzesverlauf in der Gesetzesvorlage, die in den nächsten Tagen vom Parlament verabschiedet wird.
Rechtsgrundlagen: Art. 39 der Gesetzesvorlage des Ministeriums für Agrarwirtschaft. Abs. 3: Die Geltung des Gesetzes über Flurstücksbildung (Art. 31 G. 4061/2012) wird bis zum 22.03.2024 verlängert.