Δευτέρα 23 Ιανουαρίου 2017

Sterbegeld

Aufgrund häufiger Nachfragen der in Griechenland ansaessigen Rentner betreffend das sog. Sterbgeld, also ob der Hinterbliebene Ehegatte Aufwendungen für die Beerdigung des Verstorbenen gegenüber der deutschen Rentenversicherung gelten machen kann, hier ein paar Anmerkungen in Zusammenfassung:
Bis 2003 war das Sterbegeld eine Leistung der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung , ist dort allerdings im Laufe der Zeit immer mehr reduziert und schließlich ganz abgeschafft worden.
Die gesetzliche Rentenversicherung ihrereseits zahlt zwar kein ausgewiesenes Sterbegeld. Wenn der Verstorbene aber in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, so wird im ersten Vierteljahr die Witwen- oder Witwerrente des Hinterbliebenen nicht nur in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe von 55 % der Rente des Verstorbenen ausgezahlt,, sondern zu 100 %.
Das heisst, der Hinterbliebene erhält ab dem nächsten Monat der Ablebens des Ehegattens seine Witwenrente nicht nur in der gesetzlich vorgegeben Höhe von 55% der Altersrente des Verstorbenen, sondern für die ersten DREI MONATE nach dem Tod des Ehegatten, erhält die/der Witwe-r Witwenrente iHv 100% der zu Lebzeiten ausgezahlten Altersrente des Verstorbenen.