Τετάρτη 25 Ιανουαρίου 2017

Neue Gebühren


Ab dem 23.01.2017 wird vor den griechischen Gerichten zum ersten Mal eine sogenannte Vertagungsgebühr (Anavolosimo)  in Höhe  von 20 – 50 Euro, je nach Gerichtsinstanz, geben, wenn die Verhandlung der Sache auf Antrag einer Partei oder beider Parteien auf einen neuen Termin angesetzt bzw. vertagt werden soll.

Im Konkreten beträgt die Vertagungsgebühr beim:
Amtsgericht – 20 €
Landgericht als Einzelrichter – 20 €
Landgericht als Kammer – 30 €
Berufungsinstanz – 40 €
Revisionsinstanz – 50 €

Des Weiteren werden Gerichtsgebühren, Gebühren zur Einlegung von Rechtsmitteln, zur Einlegung von Strafanträgen- anzeigen etc. der Höhe nach geändert.

So wird bspw. die Gerichtsgebühr von Feststellungsklagen ganz abgeschafft, die Gebühr zur Einlegung  einer Strafanzeige von 100 € auf 70 € herabgesetzt,  für Strafantrag von 50 € auf 40 €, die Gebühr zur Einlegung von Berufung gegen die Entscheidung des Amtsgerichts beträgt nunmehr 75 €, gegen die Entscheidung des Landgerichts 100 € und der Kammer 150 €.