Σάββατο 4 Νοεμβρίου 2017





Nach dem heute am 04.11.2017 verkündeten Gesetz Nr. 4495/2017, "Gesetz zur Überprüfung und zum Schutz der bebaubaren Umwelt", wird ab nun für die Eintragung von dinglichen Rechtsakten, wie Grundstückskaufverträge oder Gerichtsurteile betreffend den Erwerb von Grundstücken, die vorherige Erklärung eines Bauingenieurs benötigt, wonach das zu übereignende Eigentum nicht gegen Bauvorschriften verstößt.

Ohne diese Erklärung des Ingenieurs, ist eine Eintragung des Erwerbs im Grundbuch und damit der Immobilienerwerb nicht mehr in Griechenland möglich.
Auf die Käufer von Immobilien fallen somit zusätzliche Kosten an.