Δευτέρα 13 Αυγούστου 2018

Grundstückskauf






Unsere Anwaltskanzlei unterstützt Sie bei der Abwicklung eines Immobilienkaufes in Griechenland.

Dabei begleiten wir Sie bei den einzelnen rechtlichen Schritten, wie zB:

1) Überprüfung des rechtlichen und tatsächlichen Zustandes der Immobilie beim zuständigen Grundbuchamt, kurz vor der notariellen Vertragsschließung (zB. Überprüfung der rechtlichen Belastungen des Grundstückes, wie Hypotheken, Vormerkungen etc.)

2) Zusammenarbeit mit einem örtlichen Steuerberater betreffend die steuerrechtlichen Aspekte der Transaktion (Übereignungssteuer).

3) Vorvertraglicher Informationsaustausch mit dem Notar, der schließlich den Grundstückskauf oder -verkauf notariell beurkunden wird.

In diesem Rahmen unterstützen wir den Mandanten bei seinen speziellen Bedürfnissen und Wünschen hinsichtlich der Auflassung, wie etwa den Einbezug einer Abrede/Bedingung im not. Vertrag über Ratenzahlung und der endgültigen Übereignung unter der Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung etc.

4) Wird der Vertrag abgeschlossen, übernehmen wir anschliessend für Sie die Eintragung des Grundstückskaufes beim zuständigen Grundbuchamt
(gr.Ktimatologio/Hypothikofylakeio). Erst mit dieser Eintragung/Anmeldung sind Sie nach griechischem Recht Eigentümer der neu erworbenen Immobilie geworden.



Für nähere Informationen zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.