Παρασκευή 14 Φεβρουαρίου 2020

Die gerichtliche Betreuung in Griechenland


Die gerichtliche Betreuung in Griechenland

Ziel des Betreuungsrechtes ist der Schutz und die Wahrung der Interessen der Personen, die nicht Imstande sind sich selbst zu schützen und somit unter Betreuung vom Gericht gestellt werden müssen. Selbstredend ist die Bedeutung dieses Rechtsinstituts, das im griechischen BGB in den §§ 1666-1688 gereget ist,  vor allem in den Fällen, wo geistig oder psychisch behinderte Personen Hilfe benötigen. Allerdings kann unter Betreuung auch Personen gestellt werden, die nur körperlich behindert sind. Dies kommt in der Gerichtspraxis vor allem bei älteren Personen in Betracht, die zB unter Alzheimer leiden. 

Um eine Person unter Betreuung zu stellen, muss gemäß § 1666 gr. BGB die betroffene Person nicht Imstande sein alleine, im ganzen oder teilweise, wegen psychischer oder geistiger oder körperlicher Behinderung ihre eigene Angelegenheiten zu wahren, oder wegen Alkoholabhängigkeit, Drogenabhängigkeit oder Zügellosigkeit die Gefahr besteht, sich selber oder seinen Ehepartner, seine Eltern oder seine Kinder in die Mittellosigkeit zu bringen. 

Unter dem Begriff „nicht Imstande sein“, wird der Zustand verstanden, in dem die Person unfähig ist einen vernünftigen und rationalen eigenen Willen im Hinblick auf die eigene Angelegenheiten zu bilden.

Das Gericht kann anordnen, dass : 
- alle Rechtshandlungen einer Person unwirksam sind. 
- nur bestimmte Rechtshandlungen unwirksam sind.
- alle Rechtshandlungen einer Person zu ihrer Rechtsgültigkeit , erst der vorherigen Zustimmung des Betreuers erfordern.
- bestimmte Rechtshandlungen zu ihrer Rechtsgültigkeit der vorherigen Zustimmung des Betreuers erfordern.

Schließlich kann das Gericht eine Kombination der obigen 4 Regelungen anordnen. In diesem Fall muss ausdrücklich geregelt werden welche Rechtshandlungen unwirksam sind und welche der vorherigen Zustimmung der Betreuers erfordern.

Die Stellung einer Person in Betreuung geschieht auf Antrag (aber auch auf Anregung an die Staatsanwaltschaft, die dann selber den Antrag bei Gericht stellt). Den Antrag kann entweder die betroffene Person für sich selber stellen ( bei nur körperlicher Behinderung ist dies sogar die einzige Möglichkeit), oder aber, wenn eine geistige Behinderung vorliegt, kann auch ein engster Verwandter für die betroffene Person den Antrag stellen. Welche Personen das sind, regelt § 1667 gr. BGB: es sind ausschließlich der geistig Behinderte selbst, sein Ehegatte, seine Kinder, seine Eltern oder die Staatsanwaltschaft. So kann zB. die Schwester /Bruder des geistig Behinderten nicht einen Antrag zur Betreuungsstellung des kranken Geschwisters stellen. 

Der Antrag ist örtlich beim Landgericht des Bezirks zu stellen, wo die zu betreuende Person ihren Wohnsitz hat. Es wird ein Verhandlungstermin anberaumt. Das Verfahren ist das der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Das heißt vor allem, dass der Richter frei entscheiden kann und nicht an die vom Antragsteller vorgebrachten Beweismitteln gebunden ist. Die Verhandlung läuft ausnahmsweise hinter geschlossenen Türen, es sind also keine Zuschauer im Gerichtssaal zugegen. Das Gericht ist frei in seiner Entscheidung , ob und in welchem Umfang es die Person unter Betreuung stellen wird. Es ist an keinem Antrag gebunden.

Zum Beweis des krankhaften Zustandes werden ärztliche Unterlagen-Bescheinigungen dem Gericht vom Antragsteller vorgelegt. Es kann auch ein Zeuge befragt werden. Meistens will das Gericht sich selber ein Bild vom zu Betreuenden machen. Es sollte also auch die betroffene Person selber vor Gericht anwesend sein, es sei denn dies ist objektiv nicht möglich.

Zur Verhandlung werden die Sozialstelle der Gemeinde und die Staatsanwaltschaft geladen. Das heißt, der Antrag muss ihnen vor der Verhandlung durch Gerichtsvollzieher zugestellt werden, damit sie rechtzeitig Kenntnis vom Verfahren nehmen.

Der Antrag muss bestimmt und hinreichend substantiiert dargelegt werden: Neben den übrigen Angaben eines jeden Schriftsatzes (Name des Antragstellers, Gericht an das sich der Antrag wendet, Name der Person die unter Betreuung gestellt werden soll), muss es Tatsachen enthalten , die eine Betreuung rechtfertigen, also muss der Antrag Angaben über den geistigen/ psychischen/körperlichen Zustand der betroffenen Person enthalten , die eine Betreuung rechtfertigen.

Anschließend muss der Antrag einen Betreuer vorschlagen. Nur in seltenen Fällen, wird der Betreuer seitens des Gerichts selbst ernannt. Schließlich sind 3 bis 5 Personen vom Antragsteller zu benennen, die den sogenannten Aufsichtsrat bilden. Die Funktion des Aufsichtsrates ist die Überwachung des Betreuers, resp. ob er seine Pflichten rechtmäßig wahrnimmt, seine Handlungen im Einklang mit der Gerichtsanordnung stehen, ob er das Vermögen des Betreuten richtig verwaltet etc. 

Ist das Urteil erlassen , so ist nach dessen Rechtskraft (dafür muss das Urteil per Gerichtsvollzieher erst an die Staatsanwaltschaft zugestellt werden und 30 Tage müssen verlaufen), der Betreuer ausschließlich zuständig und verantwortlich für die Rechtshandlungen des Betreuten (im Umfang natürlich der gerichtlichen Entscheidung über die eigene Mündigkeit/Wirksamkeit der Rechtshandlungen des Betreuten). Jede Rechtshandlung die der Betreute selber vornimmt ist ex nunc unwirksam und zieht keine Rechtsfolgen nach sich . 

Keine Frage, das Rechtsinstitut der Betreuung ist nicht bloß eine „starke Stellvertretung“, sondern eine eindeutige Beschneidung resp. Beschränkung der Verfassungsrechte des Betreuten. Denn mit der Betreuung wird der Wille, die Freiheit, die Entscheidungsfreiheit, die Geschäftsfähigkeit dem Betreuten weggenommen. Deshalb ergeht jede Gerichtsentscheidung über die Betreuung unter Wahrung des allgemein anerkannten Rechtsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit.  Die Betreuung muss also absolut notwendig und das mildeste Mittel sein. Andererseits ist diese Beschränkung eine verfassungskonforme Schranke, die der Wahrung weitere verfassungsmäßiger Rechte des Betreuten dient, wie zB seine Gesundheit, sein Leben und zielt letzen Endes zu seinem eigenen Schutz.

Παρασκευή 7 Φεβρουαρίου 2020

Die einvernehmliche Scheidung in Griechenland


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Voraussetzungen:

1. Schriftliche Vereinbarung der Eheleute, in der sie ihr gegenseitiges Einverständnis zur Eheauflösung erklären.

2. Schriftliche Vereinbarung der Eheleute über das Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhalt, falls minderjährige Kinder vorhanden.

3. Notarielle Beurkundung oben gennanter Vereinbarung (-en). Es besteht für beide Parteien Anwaltszwang.

Rechtliche Schritte:

- Sobald sich die Eheleute über die Eheauflösung geeinigt haben, sucht jeder von ihnen einen Rechtsanwalt auf. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass jede Partei ihren eigenen Anwalt zur Seite haben muss, trotz der Einvernehmlichkeit des Verfahrens.

- Die Rechtsanwälte verfassen in Verständigung miteinander die Vereinbarung zur Eheauflösung der Parteien, und sofern minderjährige Kinder des Paares vorhanden sind, muss in einer weiteren Vereinbarung, oder in der selben zur Eheauflösung verfassten Vereinbarung, das Sorge – und Umgangsrecht über die Kinder und deren Unterhalt festgelegt werden.

Die schrifltiche Vereinbarung zu Eheauflösung , bzw. nebst der Vereinbarung über das Sorge- Umgangsrecht, wird bei der Geschäftstelle des Amtsgerichts von den Eheleuten unterschrieben, und die Unterschriften werden vor Ort im Hinblick auf ihre Echtheit von der Geschäftstelle des Amtsgerichts beurkundet. Die Zuständigkeit des Amtsgerichts richtet sich nach dem Sitz des Notars, der die schriftliche Vereinbarungen der Eheauflösung anschliessend ratifiziert.

- Nach Ablauf von 10 Tagen wird die schriftliche Vereinbarung von den Rechtsanwälten dem Notar vorgelegt und dieser beurkundet anscliessend diese mit einem "notariellen Akt". Dieser wird von den Rechtsanwälten und den Eheleuten vor dem Notar unterschrieben. Haben die Rechtsanwälte eine notarielle Vollmacht, brauchen die Eheleute nicht in Person vor dem Notar zu erscheinen. In diesem Fall reichen die Unterschriften der beiden Rechtsanwälten für die Rechtsgültigkeit aus.

- Wurde die Eheleute nach dem griechisch-orthodoxen Ritus vor einer griechischen Kirche getraut, muss eine beglaubigten Ablichtung des notariellen Aktes dem zuständigen Staatsanwalt vorgelegt werden, damit dieser die „ geistliche“ Scheidung bei der Metropolie anordnet.

Erst wenn die „geistliche Scheidung“ vollzogen wird (es handelt sich lediglich um eine formelle Eintragung des notariellen Aktes in die Bücher der Metropolie) kann die Auflösung beim staatlichen Standesamt rechtlich erfolgen.

- Handelt es sich jedoch um eine Ehe die lediglich im Rathaus geschlossen wurde (also keine kirchliche Trauung erfolgte), dann reicht selbstverständlich das Einreichen des notariellen Aktes beim Standesamt aus.

Τρίτη 4 Φεβρουαρίου 2020

Separate Steuererklärungen 2020 in Griechenland



Eheleute müssen in Griechenland gegebenenfalls bis Ende Februar 2020 die getrennte Abgabe ihrer Steuererklärungen für das Steuerjahr 2019 anzeigen.

In Griechenland wurde die spezielle Anwendung , auf der Internetplattform der "Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen " - AADE, aktiviert, mittels derer Eheleute gegebenenfalls die getrennte Angabe ihrer persönlichen Einkommensteuererklärungen 2020 (sprich für das Steuerjahr 2019) zu deklarieren haben.

Wenn bis zum 28 Februar 2020 keiner der Gatten die Entscheidung zur Abgabe einer separaten Einkommensteuererklärung bekannt gibt, werden für das Steuerjahr 2019 beide eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.

(Quelle: dikaiologitika.gr, Auszug)




Δευτέρα 20 Ιανουαρίου 2020

Übersetzungen




Gemäss Art. 36 § 2 des gr. Rechtsanwaltsgesetzes (BGBl. Nr. 4194/2013) sind Rechtsanwälte in Griechenland zu Übersetzungen rechtmässig befähigt.

Unsere Kanzlei übernimmt rechtskräftige und rechtmässige Übersetzungen von der deutschen in die griechische Sprache und umgekehrt. Dasselbe gilt selbstverständlich auch für die englische Sprache.

Solche Übersetzungen sind zB. in dieser Zeit notwendig, wenn sie ausländische Dokumente (Zeugnisse, Akademische Titel, Arbeitsnachweise etc.) dem " Höchsten Rat für die Auwahl von Personal" , kurz, ASEP, vorlegen möchten, um bei dem Auswahlverfahren im öffentlichen Sektor der zur Zeit läuft, teilzunehmen.



Δευτέρα 22 Ιουλίου 2019

Mittags -und Nachtruhe

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Gemäß der im ganzen Land geltenden Polizeiverordnung Nr. 3 / 1996, ist die Mittags - und Nachtruhe in Griechenland abhängig von der jeweiligen Jahreszeit:
In der Sommerzeit, die von 01.04 bis zum 30.09 des Jahres gilt, gilt von 15:00 bis 17:30 und 23:00 bis 07:00 Mittags- bzw. Nachtruhe.
In der Winterzeit, also vom 01.10 bis zum 31.03, gilt die Mittags- bzw. Nachtruhe jeweils zwischen 15:30 bis 17:30 und von 22:00 bis 07:30.

In dieser Zeit ist jeglicher Lärm, der über einen gewissen Lärmpegel übersteigt und ad hoc, also im Einzelfall, zu untersuchen ist, (etwa durch die herbeirufende Polizei), zu unterlassen.
Es besteht zivilrechtlich ein Unterlassungsanspruch - auch im einstw. Verfahren durchsetzbar - und strafrechtlich ist die Zuwiderhandlung ein Vergehen das auf Strafantrag geahndet werden kann

Τρίτη 14 Μαΐου 2019

Europawahlen & Kommunalwahlen




Wie bereits bekannt, finden am 26.05.2019 und am 02.06.2019 Kommunalwahlen und Europawahlen in Griechenland statt.

Wahlleiter sowohl für den ersten Wahlsonntag als auch für den darauffolgenden zweiten Wahlsonntag sind hauptsächlich Rechtsanwälte. Beim zweiten Anlauf, am 02.06.2019, werden Wahlen nur für die ersten zwei stärksten an Stimmen Kommunalparteien durchgeführt, und dies nur wenn keine der Parteien am ersten Sonntag die Mehrheitsmarke von 50% überschritten hat.

Insgesamt werden die Wähler am 26.05.2019 an 4 Wahlurnen gebeten: 1) für die Europawahlen, 2) für die Gemeinde in der sie angemeldet sind, zur Wahl des Bürgermeisters, resp. Gemeinderates, 3) für die Wahl des Rates der Bezirksregierung und 4) für die Wahl des örtlichen Rates, abhängig vom Lebensort des Wählers.

Wahlberechtigt sind alle Personen die bis zum 31.12.2002 geboren sind ( also auch 17jährige) und bei den Wahlkatalogen der Gemeinde eingetragen sind.

Ebenfalls für die Europawahlen und Kommunalwahlen wahlberechtigt sind Personen mit anderer Staatsangehörigkeit der EU, sofern sie in besonderen Wahlkatalogen der hiesigen Gemeinde eingetragen sind (für EU- Ausländer).

Für die EU Wahlen werden bis zu 4 Kreuze auf dem Stimmzettel neben den Namen des Kandidaten gesetzt.

Für die Kommunalwahlen , ist die Zahl der Kreuze abhängig von der Bevölkerungszahl. So zB., werden für den Verwaltungsbezirk Evros bis zu 4 Kreuze gesetzt, für die Wahl des Gemeinderates der Stadt Orestiada bis zu 4 Kreuze (3+1) und für den örtlichen Stadtrat Orestiada bis zu 2 Kreuze.

Viel Erfolg an alle Kandidaten!

Κυριακή 18 Νοεμβρίου 2018

Verfassungswidrige Rentenkürzungen





Urteil Nr. 2287/2015 des obersten Verwaltungsgerichts Griechenlands.

Mit dieser Entscheidung befand letzens der StE - das oberste Verwaltungsgericht in Griechenland - , dass die Rentenkürzungen die in den Jahren 2013-2018 der Wirtschaftskrise verabschiedet wurden, verfassungswidrig sind.

Es geht also für die Rentner nicht nur um künftige Renten, sondern auch um nachträgliche Rückzahlungen der unrechtmäßigen Rentenkürzungen , nebst sonstigen Zuwendungen wie Weihnachtsgeschenke, für die Jahre 2013 bis 2018. Die nachträgliche Rückzahlung vergangener Jahre muss allerdings gerichtlich durchgesetzt werden. Der Staat wird wohl kaum von alleine aus eine nachträgliche Rückzahlung vornehmen, zumal die gesamte Summe der gekürzten Renten laut Medienberichten um die 9 Mrd. belaufen. Somit muss jeder Rentner eine Klage einreichen.

Gemäß G. 3655/2008 beträgt die Verjährung für Ansprüche gegen den Rententräger 5 Jahre. Die Verjährung beginnt ab Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden und durchsetzbar ist.

Dies hieße dass für die Rückforderung unrechtmäßiger Rentenkürzungen für das Jahr 2013 bis zum 31.12.2018 eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden muss.

Diese 5ährige Frist wird allerdings unterbrochen, wenn innerhalb der Verjährungsfrist ein bloßer Antrag an den Rententräger zur Rückzahlung eingereicht wird.
Ist so ein Antrag gestellt, dann beginnt die 5jährige Verjährung erneut zu laufen, und zwar 6 Monate nach Antragstellung.
Falls Sie Rentenbezieher einer griechischen Rente sind, freue ich mich Sie weiter zu informieren.

Σάββατο 20 Οκτωβρίου 2018

Verletzung der Unterhaltspflicht



Das oberste Strafgericht Griechenlands, der Areopag, hat letzens nochmal die strafrechtlichen
Tatbestandsvoraussetzungen der Unterhaltspflichtverletzung in seinem Urteil von 2018 wiederholt.
Demnach wird der § 358 des gr. Strafgesetzbuches, der die Verletzung der Unterhaltspflicht unter Strafe stellt, dann verletzt und der Täter zur Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr verurteilt, wenn:


a) eine Unterhaltspflicht gesetzlich vorgeschrieben ist, zB. Zwischen Ehegatten und Verwandten in gerader Linie.

b) diese Unterhaltspflicht wurde per Gerichtsurteil anerkannt.

c) bösartige Nichtleistung des Unterhalts seitens des Verpflichteten an den Berechtigten. Hieran stellt der Areopag eine bösartige, heißt trotzige Nichtleistung , obwohl der Pflichtige die finanzielle Mittel zur Verfügung hat, er dennoch an den Berechtigten nicht leistet. Ein Vergessen der Verpflichtung oder die finanzielle Unmöglich in der Person der Pflichtigen schließen somit eine Verurteilung aus. Ob diese Voraussetzungen ad hoc erfüllt sind, wird vom Gericht zu prüfen sein, anhand der beruflichen Tätigkeit und der finanziellen Situation der Pflichtigen.

d) Der Berechtigte der Unterhaltsleistung muss selber Bedürftigkeit aufweisen oder von dritte Personen finanzielle oder in Rem (Essen, Kleidung etc.) Unterstützung gebeten haben.

e) Der Täter muss vorsätzlich handeln, wobei der Eventualvorsatz ausreichend ist, er muss also in Kenntnis seiner Verpflichtung zur Unterhaltszahlung und in Kenntnis der Bedürftigkeit des Berechtigten handeln und dies billigend in Kauf nehmen.