Τετάρτη 30 Μαρτίου 2022



Im Gegensatz zur Rechtslage in Griechenland die die Zahlungen von Renten vorsieht wonach Renten vorgeleistet werden, also am Enden jeden Monats gezahlt aber den darauffolgenden Monat betreffen, werden die deutschen Renten erst am Monatsende gezahlt , meistens am vorletzten Werktag des ablaufenden Monats. 

So wird zB. eine griechische Rente die am 30.03 gezahlt wird den Monat April betreffen, wobei eine deutsche Rente die am 30.03 gezahlt wird den ablaufenden Monat März beteffen.

Eine Ausnahme zu dieser Regelung für deutsche Renten gilt für sogenannte „Vorschussrenten“. Diese sind solche die vor 2004 erstmals an den berechtigten Rentner gezahlt wurden. Diese werden weiterhin, auch heute noch – wie im Falle der griechischen Renten –, vorgeleistet.


Δευτέρα 7 Φεβρουαρίου 2022

 


Einvernhmliche Scheidung mit einem “Mauseclick”

Ab 2022 können sich in Griechenland Eheleute im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung vollständig digital trennen lassen. Dabei ist unter vollständig gemeint, dass Ihnen der Gang zum Gericht oder zum Notar erspart werden kann. Allerdings besteht nach wie vor ein Anwaltszwang für die Unterschreibung der Scheidungserklärung, als auch die endgültige Ratifizierung dieser duch den Notar.

Diese gesetzliche Regelung, die das Leben der Bürger laut Gesetzesbegründung vereinfachen und die Gerichte entlasten soll , wird im Rahmen der seitens der Regierung von Mitsotakis hochgepriesenen digitalen Governance, implementiert.

Im Einzelenen sieht der im Gesetzesblatt unter Nr. FEK Nr. B` 6390-31.12.2021 veröffentlichte gemeinsame Ministerialerlass vor, dass die Ehe ohne die persönliche Anwesenheit der Parteien und ohne die Einholung einer notariellen Bevollmächtigung oder die Beurkundung der Echtheit der Unterschrift der Parteien aufgelöst werden kann. Alles soll mit einem Mauseclick ausgeführt werden.

Die elektronische Plattform hierzu ist folgende:  

https://www.gov.gr/ipiresies/oikogeneia/diazugio/aulo-sunainetiko-diazugio .

Das Verfahren zur Eheauflösung wird zunächst von einem der Parteien bevollmächtigten Rechtsanwalt initiiert. Dieser trägt als erstes seine eigenen Daten in eine seperate Rechtsanwaltsplattform Namens OLOMELEIA ein.

Anschliessed trägt er die Daten der Heiratsurkunde, Bandnummer, Jahr der Eheschliessung, Schlüsselnummer der Heiratsgemeinde und den vollständigen Namen eines der Scheidungswilligen ein.

Die Plattform erlangt im Rahmen der intraoperabilität vom Melderigster und Standesamt die übrigen Daten der Eheleute (Namen, Art der Eheschliessung, Kinder etc.)  und vervollständigt sich automatisch.  

Alsdann fügt der Rechtsanwalt den von ihm selbst zuvor fertiggestellten Text der einvernehmlichen Scheidungserklärung der Parteien ( evtl. mit der gemeinsamen Erklärung über die Kinderbetreuung, Fürsorge, Besuchsrecht etc.) in ein dafür vorgesehenen Rahmen in die Plattform ein, als auch die Personalien des Notars der die einvernehmliche Scheidung schliesslich ratifizieren wird und die Personalien des Anwaltes der anderen Partei.

Im Lauf der Prozedur erhalten alle Beteiligten , beide Anwälte, Eheleute, Notar, Benachrichtigungen vom System über den Verlauf des Verfahrens.

Insbesonder werden die Eheleute nach der Eintragung der Scheidungserklärung seperat per Email benachrichtigt um ihre Zustimmung abzugeben. Dass Einloggen in die Plattform erfolgt jetzt mit den Sicherheitschlüssel (Taxis Codes) der Parteien. Diese Zustimmung beider Eheleute ist wichtig, denn erst ab Zustimmung beginnt die 10- Tagesfrist zu laufen, nach Ablauf welcher der Notar erst die Scheidung ratifizieren darf. Eine vor Ablauf der 10-Tagesfrist durch den Notar ist ungültig.

Nach Ablauf dieser Frist erstellt der Notar im Pdf Format die notarielle einvernehmliche Ehescheidung , die jetzt von den Eheleuten unterschrieben werden muss, entweder digital oder durch persönliches Erscheinen vor dem Notar.

Ist dies geschehen, wird die Scheidung notariell ratifiziert und erlangt innerhalb des elektronischen Raumes Endgültigkeit. Anschliessend wird  die Scheidung zu jeder Partei abgesandt. Gleichzeitig wird das zuständige Standesamt benachrichtigt um die Scheidung in seinen entsrechenden Büchern einzutragen.

Zu erwähnen noch, dass bei einer religiösen Ehe die Eintragung der Scheidung beim Standesamt erst nach der „ geistigen Auflösung der Ehe“ durch die zuständige Metropolie erfolgen darf. Diesbezüglich ist ein enstrechendes Dokument von der Metropolie – Erzbistum einzuholen.

Leltzlich ist zu betonen, dass das elektronische Verfahren zu jedem Stadium bis zur Ratifizierung durch den Notar von den Eheleuten, Anwälten oder den Notar selbst,  anulliert werden kann.

Hinsichtlich der Neuheit dieses Verfahrens sei zu erörtern, dass die Anwesenheiten der Parteien überflüssig wird. Diese können von zu Hause aus Ihre Zustimmung zur Scheidung per Mauseclick abgeben. Die Echtheit ihrer Unterschriften auf die Scheidungserklärung wird dadurch gewährleistet , dass die Eheleute sich in die Plattform mittels ihrer persönlichen Codeschlüssel des Finanzamtes eintragen .

Andererseits ist jedoch zu beachten, dass Einfachheit nicht gleichgestellt werden kann mit Kostengünstigkeit. Es sind nach wie vor zwei Rechtsanwälte , als auch ein Notar einzuschalten . Die Rechtsanwälte berechnen Ihr Honorar meistens nach Vereinbarung , sind also an die gestzlichen Vergütungstabellen des gr. Anwaltskodexes der Höhe nach nicht gebunden, anders wie etwa beim RVG in Deutschland.  Dabei spielt eine große Rolle ob die Eheleute Kinder haben oder nicht. Denn wenn Kinder vorhanden sind muss gestzlich auch über ihre Rechtsbeziehungen zu beiden Elternteilen zwingend eine gemeinsame Vereinbarung getroffen werden. Das Vorsogerecht, Besuchsrecht, Alimente müssen dass geregelt werden entweder in der selben Scheidungserklärung oder in einer besonderen Vereinbarung.

Es erübrigt sich zu erwähnen , dass das normale Scheidungsverfahren – nämlich nichteinvernehmlich , durch ein Gerichtsurteil- weiterhin stattfinden kann, wenn sich die Parteien nich einigen können.

Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung für weitere Einzelheiten und besprechen gerne mit Ihnen die Besonderheiten ihres persönlichen Falles.
 

Παρασκευή 5 Νοεμβρίου 2021



Unsere Kanzlei nimmt die Überprüfung der Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente vor und stellt für Sie beim zuständigen Rententräger den Rentenantrag. 

Unser Hauptaugenmerk liegt dabei auf Versicherungzeiten die in Griechenland und in Deutschland bzw. Österreich oder Schweiz abgeleistet wurden.

Zögern Sie nicht uns anzusprechen.

Σάββατο 5 Ιουνίου 2021

Strafregisterauszug in Griechenland



Ab April 2021 können in Griechenland die Bürger benötigte Strafregisterauszüge per Internet beantragen und erhalten.

Gemäß Ministerialbeschluss, können die Bürger einen Strafregisterauszug für allgemeine Zwecke („Führungszeugnis“) elektronisch per gov.gr beantragen und ausgestellt bekommen.

Dazu müssen die Interessenten die Plattform poiniko.services.gov.gr aufsuchen,  sich unter Verwendung ihrer Taxisnet-Zugangsdaten einloggen und  die Ausstellung eines Strafregisterauszugs beantragen, der nach wenigen Tagen erteilt werden wird. 

Πέμπτη 3 Δεκεμβρίου 2020

Antrag der Hinterbliebenen auf nachträgliche Rückzahlung gekürzter Rentnen

 



Es wird bekannt gemacht, dass bis zum 17.12.2020 die Hinterbliebenen von Rentner, deren Renten im Zeitraum Juni 2015 - Juni 2016 staatlich gekürzt wurden, nun einen Antrag auf Rückzahlung dieser Rentenkürzungen beim griechischen Staat stellen können. Denn das höchstricherliche Verwaltungsgericht in Griechenland , das StE, entschied dass diese Kürzungen rechtwidrig sind.

Unsere Kanzlei hilft Ihnen bei der elektronischen Antragstellung und der Suche nach den erforderlichen Dokumenten.

Die Dokumente die sie beim Aufsuchen unserer Kanzlei mitbringen sollten, sind:

1) Standesamtlicher Todeseintrag

2) Hinterbliebenbescheinigung (vom Standeamt zu besorgen)

3) Bescheinigung über die Nicht – Erbschaftausschlagung seitens des Antragstellers- Erbens (vom Amtsgericht des letztens Wonsitzes des Verstorbenen zu besorgen)

4) Bescheinigung über die Nichtveröffentlichung eines Testaments seitens des Verstorbens (falls ein Testament vorhanden ist , erübrigt sich diese Bescheinigung).

5) Sparbuch des Antragstellers- Erben, bzw. seine IBAN Nummer des Kontos , wo der Betrag der Rentenkürzungen überwiesen werden soll.

6) Passwort für den Zugang zur eletronischen Steuerbehörde (Taxis).

Falls einige von den oben genannten Nachweisen nicht vorhanden sind, übernehmen wir für Sie deren Anschaffung.

Δευτέρα 22 Ιουνίου 2020

Die Überprüfung der Verfassungsmässigkeit eines Gesetzes in Griechenland



In der griechischen Rechtsordnung genießt jedes formelles Gesetz, also eines das vom griechischen Parlament verabschiedet und anschliessend vom Präsidenten der Republik im Gesetzesblatt veröffentlicht wurde, unmittelbare Rechtsgeltung. Jedes stattliche Organ und Behörde, jedes Gericht, jeder Bürger, jedes Rechtssubjekt hat das Gesetz anzuwenden und nach seinen inhaltlichen Regelungen zu handeln.

Jedes Gesetz – ähnlich wie es bei den Verwaltungsakten der Fall ist –  genießt die Vermutung seiner Verfassungsmässigkeit und ist, sofern es nicht für verfassungswidrig erklärt worden ist, unmittelbar und auf ewig von allen Adressaten anzuwenden. Auch wenn vielleicht bei den Parlamentsdebatten, vor der Abstimmung des Gesetzes, die Übereinstimmung des Gesetzes mit dem griechischen Grundgesetz bezweifelt worden ist, oder wenn der Wisschenschaftsausschuss des Parlaments Bedenken gegen die Verfassungskonformität des Gesetzes erklärt hat, oder wenn vielleicht diverse Wissenschaftsartikel oder vereinzelte Bürger die Verfassungsmässigkeit des Gesetzes vehemmend anzweifeln, so ist das Gesetz rechtsgültig und geniesst Rechtskraft, sofern es in einem formallen Rechtsweg , wie oben beschrieben, erlassen worden ist.  

Alle Gerichte, alle Behörden, jeder einzelne Bürger ist an dieses Gesetz gebunden. Egal ob es tatsächlich verfassungskonform ist oder nicht.
Und dies aus gutem Grund: Würde jeder einzelne das Gesetz nach seinen eigenen Vorstellungen und Interessen auslegen und vielleicht für „ungültig“ erklären, so wäre die Rechtssicherheit des Landes gesprengt. 
Deshalb gilt für jedes erlassene Gesetz zunächst einmal die Vermutung seiner Verfassungsmässigkeit. 

Die Verfassungsmässigket bzw. Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes wird in Griechenland vor jedem einzelnen Gericht – auch vom hierarchisch kleinsten, wie Amtsgericht, inzident und mittelbar überprüft. Jedes einzelne Gericht darf, sofern es ein Gesetz für rechtswidrig hält, nicht anwenden.

Anders als in Deutschland und in anderen Rechtsordnungen, besteht in Griechenland kein Verfassungsgericht, wie zb. das BverfG. Das heißt, es besteht keine rechtliche Möglichkeit ein erlassenes Gesetz per se direkt gerichtlich „anzugreifen“ und es hinischtlich seine Verfassungsmässigkeit zu überprüfen.

Dagegen besteht jedoch die Möglichkeit , gemäß Art. 93 § 4 der gr. Verfassung, dass das Gericht die Verfassungsmässigkeit eines Gesetzes inzident überprüfen kann· und zwar jedes Gericht in Griechenland, seien es die Verwaltungsgerichte, Zivilgerichte oder Strafgerichte.  Allerdings findet eine Kontrolle des Gesetzes nur inzident, mittelbar, statt, zB. anhand eines aufgrund des angezweifelten Gestzes erlassenen Rechtsaktes. 

Das heißt, dass zuerst einmal ein Verwaltungsakt erlassen werden muss der auf ein Gesetzes beruht, das angezweifelt wird. Das Rechtsubjekt dieses Rechtsaktes muss erst einmal den Verwaltungsakt als solchen anfechten. Im Rahmen seiner gerichtlichen Beschwerde wird alsdann auch das Gesetz an sich, aufgrund dessen der Rechtsakt erlassen wurde, auf seine Verfassungsmässigkeit hin gerichtlich kontrolliert.

Zum Beispiel: Das Parlament erlässt ein neues Gesetz das Planung, Nutzung etc. von erneuerbaren Energien in Naturgebieten regelt. Ein besorgter Bürger einer griechischen Insel, möchte nicht dass Windkrafträder auf seine Insel aufgestellt werden, aus Umweltschutzgründen. Außerdem würde durch diese Räder die Landschaft der Insel ästhetisch leiden, so der betroffene Bürger.

Direkt das Gesetz, kann der Betroffene nicht angreifen. Es besteht, wie oben erwähnt, kein Verfassungsgericht in Griechenland. Der Bürger kann jedoch jeden Rechtsakt, der aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden ist – zB. eine Baugenehmigung - und der ihn unmittelbar, persönlich und gegenwärtig betrifft, vor Gericht anfechten.  Das Gericht wird dann nicht nur den Verwaltungsakt also solchen, sondern auch das darunter liegende Gesetz rechtlich auf seine Verfassungsmässigkeit hin überprüfen.

Kommt das Gericht zu der Feststellung, dass das Gesetz nicht im Einklang mit der gr. Verfassung steht, so wird der Verwaltungsakt für nichtig erklärt und nicht angewendet. Das Gesetz als solches bleibt allerdings weiterhin bestehen und ist nach wie vor gültig! (Es besteht, wie gesagt, in Griechenland kein Verfassungsgericht das Gesetze für nichtig erklären kann).

In diesem Fall wird somit das Gesetz „nicht angewendet“. Das heißt dann logischerweise, dass das Gesetz in einem anderen gleichgelagerten Fall erneut angewendet werden kann. Denn mit der einmaligen, auf einen konkreten Fall bezogenen Nichtanwendung eines Gesetzes, ist dieses schon lange nicht aus der Welt geschafft worden. 

Wird allerdings das Gesetz in einer inzidenten, mittelbaren Gerichtsüberprüfung für verfassungswidrig erklärt, und ist dieses Gericht das „Symvoulio tis Epikrateias“ (Symvoulio tis Epikrateias, kurz. StE, ist das oberste Verwaltungsgericht Griechenlands), so muss der Gesetzgeber, zur Vermeidung gleichartiger Gerichtsverfahren und zur Sicherstellung des Grundsatzes , dass die Executive Gerichtsurteile zu respektieren und zu wahren hat (Ausfluss des Rechtsstaatsprinzipes und der Gewaltenteilung), das Gesetz entweder anullieren oder nach Vorgaben des Gerichtsurteiles abändern.



Τετάρτη 29 Απριλίου 2020

Schutzmaske


Ab dem 04.05.2020 wird unsere Kanzlei wieder ihre Türen für neue Mandanten oder bereits vorhandene öffnen.

Allerdings sind weiterhin Vorschichtsmaßnahmen zur Einschränkung der Virusausbreitung geboten und erforderlich, zumal das Virus weiterhin existiert und eine Gesundheitsbedrohung sowohl für den Mandanten als auch den Rechtsanwalt darstellt.

Aus diesem Grund werden Sie gebeten vor dem Aufsuchen unserer Büroräume:

a) ein Termin vorher telephonisch mit dem Anwalt zu vereinbaren und

b) beim Betreten der Kanzleiräume eine Schutzmaske im Gesicht aufzutragen, die Sie von zu Hause mitbringen.

Ich bedanke mich für Ihr Verständnis.

PS: Es wird daraufhingewiesen, dass die Gericht nur teilweise ihre Geschäfte aufgenommen haben, zwar nur für einzelne Verfahrenshandlungen, deshalb individuell zu prüfen ist ob Ihrem Anliegen sofort gerichtlich abgeholfen werden kann oder erst zu einem künftigen Zeitpunkt .

Δευτέρα 16 Μαρτίου 2020

Wichtiger Hinweis !


Liebe Mandanten!

Aufgrund der aktuellen Ereignisse bitten wir Sie, derzeit persönliche Besprechungstermine in unserer Kanzlei nur in wirklich dringenden Fällen und nach Absprache mit dem Rechtsanwalt durchzuführen bzw. wahrzunehmen.

In allen anderen Fällen übersenden Sie uns bitte die notwendigen Unterlagen per email, Fax oder mit der Briefpost. Alles weitere kann dann telefonisch besprochen werden.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und stehen für weitere Fragen selbstverständlich gern zur Verfügung !

Παρασκευή 28 Φεβρουαρίου 2020

Flurstücksbildung wird in Griechenland wieder gerichtlich anerkannt*



Flurstücksbildung ist die Zerlegung von einem Flurstück in zwei oder mehrere neue Flurstücke (Trennstücke). Flurstücke, an deren Bildung das „berechtige Interesse besteht“ werden als Trennstücke bezeichnet. Das „berechtigte Interesse“ wird immer dann unterstellt, wenn für dieses Trennstück z. B. ein Eigentumswechsel oder eine Bebauung vorgesehen ist. Wird ein Flurstück im Zuge eines Erbfalls unter den Erben aufgeteilt, sind alle neu zu bildenden Flurstücke Trennstücke, da sich an allen Teilstücken das Eigentum vom Erblasser hin zum Erben ändert.

Das Agrargesetz von Griechenland verbietet grundsätzlich die Zerlegung von Flurstücken (Grundstücken) in kleineren Einheiten (Trennstücke). Nehmen wir mal an, es gibt ein Grundstück von 2 Hektar Fläche, und von diesem Grundstück wurden vom ehemaligen Eigentümer 10 Teilestücke an verschiedene Käufer verkauft. Somit hat jeder Käufer nun ein „Stück“ Land von 0,2 Hektar, auf das er mittlerweile ein eigenes Haus gebaut hat und seit Jahren bereits bewohnt.

Tatsächlich allerdings, wurde keine Zerlegung vorgenommen, da dies nur notariell stattfinden kann. Jeder der Käufer hat nur einen ideellen Anteil am gesamten Grundstück erworben. Dass inzwischen jeder „neuer Eigentümer“ seine eigene Fläche verzaunt hat, ändert nichts daran, dass er nur ideeller Eigentümer geblieben ist. Die Folge ist , dass er nun „seine Grundfäche“ nicht an seine Kinder vererben oder an Dritte verkaufen kann.

Abhilfe bittet hierzu das gerichtliche Verfahren der Flürstückbildung (gr. „επικύρωση ανωμάλου δικαιοπραξίας“). Mit diesem Verfahren werden ausnahmsweise Rechtsgeschäfte über Zerlegung von Flurstücken, die bis zum 22.03.2012 erfolgten, gerichtlich anerkannt.

Das gerichtliche Verfahren findet vor dem Amtsgericht des Liegenschaftsortes statt. Das ergehende Urteil muss anschliessend beim hiesigen Grundbuchamt-Katasteramt
( Ypothikofylakio/ Ktimatologio) eingetragen und das einst rechtswidrig erworbene Teilstück wird jetzt offiziell als eigenständige Grundfäche anerkannt.

Für weitere Einzelheiten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

*Noch befindet sich der Gesetzesverlauf in der Gesetzesvorlage, die in den nächsten Tagen vom Parlament verabschiedet wird.
Rechtsgrundlagen: Art. 39 der Gesetzesvorlage des Ministeriums für Agrarwirtschaft. Abs. 3: Die Geltung des Gesetzes über Flurstücksbildung (Art. 31 G. 4061/2012) wird bis zum 22.03.2024 verlängert.

Παρασκευή 14 Φεβρουαρίου 2020

Die gerichtliche Betreuung in Griechenland


Die gerichtliche Betreuung in Griechenland

Ziel des Betreuungsrechtes ist der Schutz und die Wahrung der Interessen der Personen, die nicht Imstande sind sich selbst zu schützen und somit unter Betreuung vom Gericht gestellt werden müssen. Selbstredend ist die Bedeutung dieses Rechtsinstituts, das im griechischen BGB in den §§ 1666-1688 gereget ist,  vor allem in den Fällen, wo geistig oder psychisch behinderte Personen Hilfe benötigen. Allerdings kann unter Betreuung auch Personen gestellt werden, die nur körperlich behindert sind. Dies kommt in der Gerichtspraxis vor allem bei älteren Personen in Betracht, die zB unter Alzheimer leiden. 

Um eine Person unter Betreuung zu stellen, muss gemäß § 1666 gr. BGB die betroffene Person nicht Imstande sein alleine, im ganzen oder teilweise, wegen psychischer oder geistiger oder körperlicher Behinderung ihre eigene Angelegenheiten zu wahren, oder wegen Alkoholabhängigkeit, Drogenabhängigkeit oder Zügellosigkeit die Gefahr besteht, sich selber oder seinen Ehepartner, seine Eltern oder seine Kinder in die Mittellosigkeit zu bringen. 

Unter dem Begriff „nicht Imstande sein“, wird der Zustand verstanden, in dem die Person unfähig ist einen vernünftigen und rationalen eigenen Willen im Hinblick auf die eigene Angelegenheiten zu bilden.

Das Gericht kann anordnen, dass : 
- alle Rechtshandlungen einer Person unwirksam sind. 
- nur bestimmte Rechtshandlungen unwirksam sind.
- alle Rechtshandlungen einer Person zu ihrer Rechtsgültigkeit , erst der vorherigen Zustimmung des Betreuers erfordern.
- bestimmte Rechtshandlungen zu ihrer Rechtsgültigkeit der vorherigen Zustimmung des Betreuers erfordern.

Schließlich kann das Gericht eine Kombination der obigen 4 Regelungen anordnen. In diesem Fall muss ausdrücklich geregelt werden welche Rechtshandlungen unwirksam sind und welche der vorherigen Zustimmung der Betreuers erfordern.

Die Stellung einer Person in Betreuung geschieht auf Antrag (aber auch auf Anregung an die Staatsanwaltschaft, die dann selber den Antrag bei Gericht stellt). Den Antrag kann entweder die betroffene Person für sich selber stellen ( bei nur körperlicher Behinderung ist dies sogar die einzige Möglichkeit), oder aber, wenn eine geistige Behinderung vorliegt, kann auch ein engster Verwandter für die betroffene Person den Antrag stellen. Welche Personen das sind, regelt § 1667 gr. BGB: es sind ausschließlich der geistig Behinderte selbst, sein Ehegatte, seine Kinder, seine Eltern oder die Staatsanwaltschaft. So kann zB. die Schwester /Bruder des geistig Behinderten nicht einen Antrag zur Betreuungsstellung des kranken Geschwisters stellen. 

Der Antrag ist örtlich beim Landgericht des Bezirks zu stellen, wo die zu betreuende Person ihren Wohnsitz hat. Es wird ein Verhandlungstermin anberaumt. Das Verfahren ist das der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Das heißt vor allem, dass der Richter frei entscheiden kann und nicht an die vom Antragsteller vorgebrachten Beweismitteln gebunden ist. Die Verhandlung läuft ausnahmsweise hinter geschlossenen Türen, es sind also keine Zuschauer im Gerichtssaal zugegen. Das Gericht ist frei in seiner Entscheidung , ob und in welchem Umfang es die Person unter Betreuung stellen wird. Es ist an keinem Antrag gebunden.

Zum Beweis des krankhaften Zustandes werden ärztliche Unterlagen-Bescheinigungen dem Gericht vom Antragsteller vorgelegt. Es kann auch ein Zeuge befragt werden. Meistens will das Gericht sich selber ein Bild vom zu Betreuenden machen. Es sollte also auch die betroffene Person selber vor Gericht anwesend sein, es sei denn dies ist objektiv nicht möglich.

Zur Verhandlung werden die Sozialstelle der Gemeinde und die Staatsanwaltschaft geladen. Das heißt, der Antrag muss ihnen vor der Verhandlung durch Gerichtsvollzieher zugestellt werden, damit sie rechtzeitig Kenntnis vom Verfahren nehmen.

Der Antrag muss bestimmt und hinreichend substantiiert dargelegt werden: Neben den übrigen Angaben eines jeden Schriftsatzes (Name des Antragstellers, Gericht an das sich der Antrag wendet, Name der Person die unter Betreuung gestellt werden soll), muss es Tatsachen enthalten , die eine Betreuung rechtfertigen, also muss der Antrag Angaben über den geistigen/ psychischen/körperlichen Zustand der betroffenen Person enthalten , die eine Betreuung rechtfertigen.

Anschließend muss der Antrag einen Betreuer vorschlagen. Nur in seltenen Fällen, wird der Betreuer seitens des Gerichts selbst ernannt. Schließlich sind 3 bis 5 Personen vom Antragsteller zu benennen, die den sogenannten Aufsichtsrat bilden. Die Funktion des Aufsichtsrates ist die Überwachung des Betreuers, resp. ob er seine Pflichten rechtmäßig wahrnimmt, seine Handlungen im Einklang mit der Gerichtsanordnung stehen, ob er das Vermögen des Betreuten richtig verwaltet etc. 

Ist das Urteil erlassen , so ist nach dessen Rechtskraft (dafür muss das Urteil per Gerichtsvollzieher erst an die Staatsanwaltschaft zugestellt werden und 30 Tage müssen verlaufen), der Betreuer ausschließlich zuständig und verantwortlich für die Rechtshandlungen des Betreuten (im Umfang natürlich der gerichtlichen Entscheidung über die eigene Mündigkeit/Wirksamkeit der Rechtshandlungen des Betreuten). Jede Rechtshandlung die der Betreute selber vornimmt ist ex nunc unwirksam und zieht keine Rechtsfolgen nach sich . 

Keine Frage, das Rechtsinstitut der Betreuung ist nicht bloß eine „starke Stellvertretung“, sondern eine eindeutige Beschneidung resp. Beschränkung der Verfassungsrechte des Betreuten. Denn mit der Betreuung wird der Wille, die Freiheit, die Entscheidungsfreiheit, die Geschäftsfähigkeit dem Betreuten weggenommen. Deshalb ergeht jede Gerichtsentscheidung über die Betreuung unter Wahrung des allgemein anerkannten Rechtsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit.  Die Betreuung muss also absolut notwendig und das mildeste Mittel sein. Andererseits ist diese Beschränkung eine verfassungskonforme Schranke, die der Wahrung weitere verfassungsmäßiger Rechte des Betreuten dient, wie zB seine Gesundheit, sein Leben und zielt letzen Endes zu seinem eigenen Schutz.

Παρασκευή 7 Φεβρουαρίου 2020

Die einvernehmliche Scheidung in Griechenland


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Voraussetzungen:

1. Schriftliche Vereinbarung der Eheleute, in der sie ihr gegenseitiges Einverständnis zur Eheauflösung erklären.

2. Schriftliche Vereinbarung der Eheleute über das Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhalt, falls minderjährige Kinder vorhanden.

3. Notarielle Beurkundung oben gennanter Vereinbarung (-en). Es besteht für beide Parteien Anwaltszwang.

Rechtliche Schritte:

- Sobald sich die Eheleute über die Eheauflösung geeinigt haben, sucht jeder von ihnen einen Rechtsanwalt auf. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass jede Partei ihren eigenen Anwalt zur Seite haben muss, trotz der Einvernehmlichkeit des Verfahrens.

- Die Rechtsanwälte verfassen in Verständigung miteinander die Vereinbarung zur Eheauflösung der Parteien, und sofern minderjährige Kinder des Paares vorhanden sind, muss in einer weiteren Vereinbarung, oder in der selben zur Eheauflösung verfassten Vereinbarung, das Sorge – und Umgangsrecht über die Kinder und deren Unterhalt festgelegt werden.

Die schrifltiche Vereinbarung zu Eheauflösung , bzw. nebst der Vereinbarung über das Sorge- Umgangsrecht, wird bei der Geschäftstelle des Amtsgerichts von den Eheleuten unterschrieben, und die Unterschriften werden vor Ort im Hinblick auf ihre Echtheit von der Geschäftstelle des Amtsgerichts beurkundet. Die Zuständigkeit des Amtsgerichts richtet sich nach dem Sitz des Notars, der die schriftliche Vereinbarungen der Eheauflösung anschliessend ratifiziert.

- Nach Ablauf von 10 Tagen wird die schriftliche Vereinbarung von den Rechtsanwälten dem Notar vorgelegt und dieser beurkundet anscliessend diese mit einem "notariellen Akt". Dieser wird von den Rechtsanwälten und den Eheleuten vor dem Notar unterschrieben. Haben die Rechtsanwälte eine notarielle Vollmacht, brauchen die Eheleute nicht in Person vor dem Notar zu erscheinen. In diesem Fall reichen die Unterschriften der beiden Rechtsanwälten für die Rechtsgültigkeit aus.

- Wurde die Eheleute nach dem griechisch-orthodoxen Ritus vor einer griechischen Kirche getraut, muss eine beglaubigten Ablichtung des notariellen Aktes dem zuständigen Staatsanwalt vorgelegt werden, damit dieser die „ geistliche“ Scheidung bei der Metropolie anordnet.

Erst wenn die „geistliche Scheidung“ vollzogen wird (es handelt sich lediglich um eine formelle Eintragung des notariellen Aktes in die Bücher der Metropolie) kann die Auflösung beim staatlichen Standesamt rechtlich erfolgen.

- Handelt es sich jedoch um eine Ehe die lediglich im Rathaus geschlossen wurde (also keine kirchliche Trauung erfolgte), dann reicht selbstverständlich das Einreichen des notariellen Aktes beim Standesamt aus.

Τρίτη 4 Φεβρουαρίου 2020

Separate Steuererklärungen 2020 in Griechenland



Eheleute müssen in Griechenland gegebenenfalls bis Ende Februar 2020 die getrennte Abgabe ihrer Steuererklärungen für das Steuerjahr 2019 anzeigen.

In Griechenland wurde die spezielle Anwendung , auf der Internetplattform der "Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen " - AADE, aktiviert, mittels derer Eheleute gegebenenfalls die getrennte Angabe ihrer persönlichen Einkommensteuererklärungen 2020 (sprich für das Steuerjahr 2019) zu deklarieren haben.

Wenn bis zum 28 Februar 2020 keiner der Gatten die Entscheidung zur Abgabe einer separaten Einkommensteuererklärung bekannt gibt, werden für das Steuerjahr 2019 beide eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.

(Quelle: dikaiologitika.gr, Auszug)




Δευτέρα 20 Ιανουαρίου 2020

Übersetzungen




Gemäss Art. 36 § 2 des gr. Rechtsanwaltsgesetzes (BGBl. Nr. 4194/2013) sind Rechtsanwälte in Griechenland zu Übersetzungen rechtmässig befähigt.

Unsere Kanzlei übernimmt rechtskräftige und rechtmässige Übersetzungen von der deutschen in die griechische Sprache und umgekehrt. Dasselbe gilt selbstverständlich auch für die englische Sprache.

Solche Übersetzungen sind zB. in dieser Zeit notwendig, wenn sie ausländische Dokumente (Zeugnisse, Akademische Titel, Arbeitsnachweise etc.) dem " Höchsten Rat für die Auwahl von Personal" , kurz, ASEP, vorlegen möchten, um bei dem Auswahlverfahren im öffentlichen Sektor der zur Zeit läuft, teilzunehmen.



Δευτέρα 22 Ιουλίου 2019

Mittags -und Nachtruhe

Δεν υπάρχει διαθέσιμη περιγραφή για τη φωτογραφία.
Gemäß der im ganzen Land geltenden Polizeiverordnung Nr. 3 / 1996, ist die Mittags - und Nachtruhe in Griechenland abhängig von der jeweiligen Jahreszeit:
In der Sommerzeit, die von 01.04 bis zum 30.09 des Jahres gilt, gilt von 15:00 bis 17:30 und 23:00 bis 07:00 Mittags- bzw. Nachtruhe.
In der Winterzeit, also vom 01.10 bis zum 31.03, gilt die Mittags- bzw. Nachtruhe jeweils zwischen 15:30 bis 17:30 und von 22:00 bis 07:30.

In dieser Zeit ist jeglicher Lärm, der über einen gewissen Lärmpegel übersteigt und ad hoc, also im Einzelfall, zu untersuchen ist, (etwa durch die herbeirufende Polizei), zu unterlassen.
Es besteht zivilrechtlich ein Unterlassungsanspruch - auch im einstw. Verfahren durchsetzbar - und strafrechtlich ist die Zuwiderhandlung ein Vergehen das auf Strafantrag geahndet werden kann

Τρίτη 14 Μαΐου 2019

Europawahlen & Kommunalwahlen




Wie bereits bekannt, finden am 26.05.2019 und am 02.06.2019 Kommunalwahlen und Europawahlen in Griechenland statt.

Wahlleiter sowohl für den ersten Wahlsonntag als auch für den darauffolgenden zweiten Wahlsonntag sind hauptsächlich Rechtsanwälte. Beim zweiten Anlauf, am 02.06.2019, werden Wahlen nur für die ersten zwei stärksten an Stimmen Kommunalparteien durchgeführt, und dies nur wenn keine der Parteien am ersten Sonntag die Mehrheitsmarke von 50% überschritten hat.

Insgesamt werden die Wähler am 26.05.2019 an 4 Wahlurnen gebeten: 1) für die Europawahlen, 2) für die Gemeinde in der sie angemeldet sind, zur Wahl des Bürgermeisters, resp. Gemeinderates, 3) für die Wahl des Rates der Bezirksregierung und 4) für die Wahl des örtlichen Rates, abhängig vom Lebensort des Wählers.

Wahlberechtigt sind alle Personen die bis zum 31.12.2002 geboren sind ( also auch 17jährige) und bei den Wahlkatalogen der Gemeinde eingetragen sind.

Ebenfalls für die Europawahlen und Kommunalwahlen wahlberechtigt sind Personen mit anderer Staatsangehörigkeit der EU, sofern sie in besonderen Wahlkatalogen der hiesigen Gemeinde eingetragen sind (für EU- Ausländer).

Für die EU Wahlen werden bis zu 4 Kreuze auf dem Stimmzettel neben den Namen des Kandidaten gesetzt.

Für die Kommunalwahlen , ist die Zahl der Kreuze abhängig von der Bevölkerungszahl. So zB., werden für den Verwaltungsbezirk Evros bis zu 4 Kreuze gesetzt, für die Wahl des Gemeinderates der Stadt Orestiada bis zu 4 Kreuze (3+1) und für den örtlichen Stadtrat Orestiada bis zu 2 Kreuze.

Viel Erfolg an alle Kandidaten!

Κυριακή 18 Νοεμβρίου 2018

Verfassungswidrige Rentenkürzungen





Urteil Nr. 2287/2015 des obersten Verwaltungsgerichts Griechenlands.

Mit dieser Entscheidung befand letzens der StE - das oberste Verwaltungsgericht in Griechenland - , dass die Rentenkürzungen die in den Jahren 2013-2018 der Wirtschaftskrise verabschiedet wurden, verfassungswidrig sind.

Es geht also für die Rentner nicht nur um künftige Renten, sondern auch um nachträgliche Rückzahlungen der unrechtmäßigen Rentenkürzungen , nebst sonstigen Zuwendungen wie Weihnachtsgeschenke, für die Jahre 2013 bis 2018. Die nachträgliche Rückzahlung vergangener Jahre muss allerdings gerichtlich durchgesetzt werden. Der Staat wird wohl kaum von alleine aus eine nachträgliche Rückzahlung vornehmen, zumal die gesamte Summe der gekürzten Renten laut Medienberichten um die 9 Mrd. belaufen. Somit muss jeder Rentner eine Klage einreichen.

Gemäß G. 3655/2008 beträgt die Verjährung für Ansprüche gegen den Rententräger 5 Jahre. Die Verjährung beginnt ab Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden und durchsetzbar ist.

Dies hieße dass für die Rückforderung unrechtmäßiger Rentenkürzungen für das Jahr 2013 bis zum 31.12.2018 eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden muss.

Diese 5ährige Frist wird allerdings unterbrochen, wenn innerhalb der Verjährungsfrist ein bloßer Antrag an den Rententräger zur Rückzahlung eingereicht wird.
Ist so ein Antrag gestellt, dann beginnt die 5jährige Verjährung erneut zu laufen, und zwar 6 Monate nach Antragstellung.
Falls Sie Rentenbezieher einer griechischen Rente sind, freue ich mich Sie weiter zu informieren.

Σάββατο 20 Οκτωβρίου 2018

Verletzung der Unterhaltspflicht



Das oberste Strafgericht Griechenlands, der Areopag, hat letzens nochmal die strafrechtlichen
Tatbestandsvoraussetzungen der Unterhaltspflichtverletzung in seinem Urteil von 2018 wiederholt.
Demnach wird der § 358 des gr. Strafgesetzbuches, der die Verletzung der Unterhaltspflicht unter Strafe stellt, dann verletzt und der Täter zur Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr verurteilt, wenn:


a) eine Unterhaltspflicht gesetzlich vorgeschrieben ist, zB. Zwischen Ehegatten und Verwandten in gerader Linie.

b) diese Unterhaltspflicht wurde per Gerichtsurteil anerkannt.

c) bösartige Nichtleistung des Unterhalts seitens des Verpflichteten an den Berechtigten. Hieran stellt der Areopag eine bösartige, heißt trotzige Nichtleistung , obwohl der Pflichtige die finanzielle Mittel zur Verfügung hat, er dennoch an den Berechtigten nicht leistet. Ein Vergessen der Verpflichtung oder die finanzielle Unmöglich in der Person der Pflichtigen schließen somit eine Verurteilung aus. Ob diese Voraussetzungen ad hoc erfüllt sind, wird vom Gericht zu prüfen sein, anhand der beruflichen Tätigkeit und der finanziellen Situation der Pflichtigen.

d) Der Berechtigte der Unterhaltsleistung muss selber Bedürftigkeit aufweisen oder von dritte Personen finanzielle oder in Rem (Essen, Kleidung etc.) Unterstützung gebeten haben.

e) Der Täter muss vorsätzlich handeln, wobei der Eventualvorsatz ausreichend ist, er muss also in Kenntnis seiner Verpflichtung zur Unterhaltszahlung und in Kenntnis der Bedürftigkeit des Berechtigten handeln und dies billigend in Kauf nehmen.